Gehörschutz benutzen - Gebotszeichen BGV A8 M03 Aluminium Ø 31,5 cm
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Material | Größe | Art.Nr. | Preis | |
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Beschreibung
Der Gehörschutz soll vor lauten Geräuschen oder vor einem hohen Schallpegel schützen. Seit Februar 2006 sind Ohrenschützer oder Kapselgehörschützer ab 85dB(A) vorgeschrieben und es sollte jedem Arbeitnehmer ein Gehörschutz zur Verfügung stehen. Meist werden diese Sicherheitszeichen nach BGV A8 M03 und DIN 4844- 2D- M003 auf Flughäfen, beim Straßenbau oder in der Industriebranche eingesetzt. Das Gebotszeichen mit dem Hinweis Gehörschutz benutzen hat den Durchmesser von 31,5 cm. Das Schild ist aus stabilen Aluminium sowie UV- lichtbeständig und witterungsbeständig.
- Größe: Ø 31,5 cm
- Material: Aluminium (stabil)
- Gebotszeichen nach BGV A8 M03
- DIN 4844-2D-M003
- Gebotszeichen / Sicherheitszeichen nach BGV A8 M03
- UV- lichtbeständig, witterungsbeständig
- Gehörschutz tragen
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