Verbotszeichen "Für Flurförderzeuge verboten" BGV A8 P07 Aluminium geprägt Ø 30 cm
Beschreibung
Das Verbotszeichen "Für Flurförderzeuge verboten" nach BGV A8 P07 und DIN 4844- 2D- P007 zeigt das Piktogramm einen Gabelstapler mit Fahrer mit einem rotem Querbalken. Das Verbotsschild bedeutet dass dieser Bereich für Stapler verboten ist. Dieses Sicherheitszeichen hat einen Durchmesser von 30 cm und besteht aus Aluminium geprägt. Das Material der Verbotsregel ist UV- lichtbeständig und witterungsbeständig.
Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5381 weiß und RAL 9003 signalweiß.
Sicherheitsfarbe des Verbotszeichens nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot.
- Größe: Ø 30 cm
- Material: Aluminium geprägt
- Verbotszeichen nach BGV A8 P07
- DIN 4844-2D-P007
- UV- lichtbeständig, witterungsbeständig
- Staplerverbot
Technische Daten
Anwendungsbereich: | Innen- und Außenbereich |
Aufdruck: | Rot, Schwarz |
Beschreibung: | Kennzeichnung zur Unfallverhütung |
Breite: | 300 mm |
Erkennungsweite: | 12 m |
Farbe: | Weiß |
Form: | Rund |
Größe: | Ø 300 mm |
Höhe: | 300 mm |
Kategorie-Typ: | Lager / Wege Verbotsschilder |
Kennzeichnungs-Typ: | Sicherheitskennzeichnung |
Laminiert: | Nein |
Langnachleuchtend: | Nein |
Material: | Aluminium |
Produktart: | Schild |
Symbol: | P07 Für Flurförderzeuge verboten |
Text: | Ohne Text |
UV-beständig: | Ja |
Verpackungseinheit: | 1 Stück |
Vorschrift: | ASR A1.3 (2007), DIN 4844, BGV A8 |
Wetterfest: | Ja |
Mo. - Do.: 7.30-17.00 Uhr
Fr.: 7.30-16.00 Uhr
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