Arbeitsschutzgesetz & Temperatur: Was gilt bei Hitze am Arbeitsplatz?
Steigende Temperaturen machen den Sommer zur Belastungsprobe – auch am Arbeitsplatz. Doch wie regelt das Arbeitsschutzgesetz Temperaturgrenzen und Schutzmaßnahmen? Dieser umfassende Ratgeber von Aufkleber.org gibt Ihnen rechtssichere Antworten, zeigt konkrete Maßnahmen bei Hitze und klärt über Rechte, Pflichten und Normen auf.

Gesetzliche Grundlagen: Arbeitsschutz bei Hitze
Kein Anspruch auf „Hitzefrei“ – aber Schutzpflichten
Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine pauschale Regelung für hitzefrei. Dennoch müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren schützen – auch durch Hitze.
Die rechtlichen Grundlagen:
- § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
- § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Schutzpflichten im Rahmen des Dienstvertrags
- § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – Mitbestimmung des Betriebsrats
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
- Arbeitsstättenregel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ – konkrete Handlungsempfehlungen bei Hitze
Temperaturgrenzen laut ASR A3.5
Die ASR A3.5 definiert Grenzwerte, ab denen Arbeitgeber handeln müssen:
Raumtemperatur | Maßnahme |
---|---|
ab 26 °C | Arbeitgeber soll tätig werden |
über 30 °C | Arbeitgeber muss tätig werden |
über 35 °C | Arbeitsplatz nicht mehr geeignet |
Beispiele für Maßnahmen:
- Nutzung von Jalousien oder Sonnenschutzfolien
- Nachtlüftung
- Bereitstellung kostenloser Getränke
- Anpassung der Arbeitszeiten (z. B. früherer Arbeitsbeginn)
- Einsatz mobiler Klimageräte oder Ventilatoren
- Technische Maßnahmen wie Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung bei extremer Hitze
Hinweisschild „Richtig Lüften“
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Sonderregelungen für Außenarbeitsplätze
Für Arbeitsplätze im Freien – z. B. auf Baustellen oder in der Landwirtschaft – gelten gesonderte Empfehlungen:
- Schattenplätze schaffen (z. B. Sonnensegel)
- Pausen verlängern
- Zusätzliche Trinkpausen
- Schutzkleidung gegen UV-Strahlung bereitstellen
Gut zu wissen: Im Bergbau gelten laut Arbeitsschutzvorgaben zusätzliche bezahlte Pausen ab 29 °C Effektivtemperatur. Arbeitgeber können verpflichtet sein, 10 bis 20 Minuten bezahlte Ruhepausen einzuplanen.
Verantwortung im Homeoffice
Unterscheidung ist entscheidend:
- Telearbeit: Arbeitgeber hat Arbeitsmittel und Raum eingerichtet ? volle Verantwortung für Temperaturregelung
- Mobiles Arbeiten: Arbeitnehmer ist selbst verantwortlich, da er Ort und Bedingungen selbst wählt
👉 Trotzdem kann der Arbeitgeber Empfehlungen geben oder über ein Arbeitsschutzkonzept unterstützend wirken.

Mitbestimmung durch den Betriebsrat
In Unternehmen mit Betriebsrat hat dieser bei Gesundheitsgefahren ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).
Das bedeutet:
- Der Betriebsrat kann Schutzmaßnahmen fordern
- Er kann den Abschluss einer Betriebsvereinbarung verlangen
- Bei Uneinigkeit: Anrufung der Einigungsstelle möglich
Bußgelder und rechtliche Konsequenzen
Ein Verstoß gegen die Schutzpflichten kann als Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden. In besonders schweren Fällen, etwa bei nachgewiesener Gefährdung oder gar Todesfolge, drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Praktische Tipps für heiße Tage
Was Arbeitgeber tun sollten:
- Lüften am frühen Morgen
- Jalousien geschlossen halten
- Mobile Kühlgeräte einsetzen
- Mineralwasser & Fruchtsäfte kostenlos bereitstellen
- Leichte Kleidung zulassen (z. B. Verzicht auf Krawattenpflicht)
- Arbeitsbeginn flexibel gestalten
Gut zu wissen: Auch einige Warensendungen benötigen Schutz vor Hitze – zum Beispiel temperaturempfindliche Produkte, Geräte oder Chemikalien.
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Fazit: Arbeitsschutzgesetz & Temperatur – richtig reagieren bei Hitze
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber nicht nur abstrakt, sondern konkret: Ab 26 °C Raumtemperatur sind Maßnahmen gefordert. Die ASR A3.5 liefert klare Handlungsempfehlungen, die Arbeitgeber umsetzen müssen. Für Beschäftigte bedeutet das: Auch wenn es kein Recht auf Hitzefrei gibt, besteht ein Anspruch auf Schutz. Wer gut vorbereitet ist, schützt nicht nur seine Belegschaft – sondern auch die Produktivität.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es ein gesetzliches Recht auf „Hitzefrei“ im Büro?
Nein, ein Recht auf Hitzefrei existiert im deutschen Arbeitsrecht nicht. Arbeitgeber sind aber verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn bestimmte Temperaturen überschritten werden. Die ASR A3.5 nennt hier konkrete Grenzwerte. Arbeitnehmer dürfen nicht einfach der Arbeit fernbleiben – dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Ab wann muss der Arbeitgeber bei Hitze aktiv werden?
Bereits ab 26 °C Raumtemperatur „soll“ der Arbeitgeber Maßnahmen einleiten. Spätestens ab 30 °C besteht eine Verpflichtung dazu. Bei Temperaturen über 35 °C gilt der Raum nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen erfolgt individuell – z. B. durch Lüftung, mobile Klimageräte oder Anpassung der Arbeitszeiten.
Was gilt bei großer Hitze im Homeoffice?
Bei fest eingerichteter Telearbeit trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsplatz – also auch für geeignete Raumtemperaturen. Anders bei mobilem Arbeiten: Hier bestimmt der Arbeitnehmer den Arbeitsort selbst und ist damit für die Bedingungen verantwortlich. Dennoch kann der Arbeitgeber unterstützende Empfehlungen aussprechen.
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