Verwertungsnachweise

Verwertungsnachweis (VN) nach §15 FZV endlos 250er Karton Stand 10/2017
Art.-Nr.: 20054-1S ab 31,80 € pro Karton Lieferzeit: Sofort versandfertig
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Verwertungsnachweis (VN) nach §15 FZV endlos 250er Karton Stand 04/2019
Art.-Nr.: 20054-1 ab 57,00 € pro Karton Lieferzeit: Sofort versandfertig
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Verwertungsnachweis (VN) nach §15 FZV endlos mit Eindruck 250er Karton Stand 10/2017
Art.-Nr.: 20054-1ES ab 43,80 € pro Karton Lieferzeit: 3-5 Tage
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Verwertungsnachweis (VN) nach §15 FZV endlos mit Eindruck 250er Karton Stand 04/2019
Art.-Nr.: 20054-1E ab 75,00 € pro Karton Lieferzeit: 3-5 Tage
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Verwertungsnachweis (VN) nach §15 FZV Trennsatz Seite 1+2 je 100 Satz Stand 04/2019
Art.-Nr.: 20054-2 ab 23,00 € pro Pack Lieferzeit: Sofort versandfertig
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Verwertungsnachweis (VN) nach §15 FZV Trennsatz mit Eindruck Seite 1+2 je 100 Satz Stand...
Art.-Nr.: 20054-2E ab 33,50 € pro Pack Lieferzeit: 3-5 Tage
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Verwertungsnachweis (VN) nach §15 FZV Einzelblatt 125er Karton Stand 04/2019
Art.-Nr.: 20054-3 ab 36,31 €ab 32,68 € pro Karton Lieferzeit: Sofort versandfertig
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Sehr geehrte Kunden!
Ende März 2019 wurde mal wieder die FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung geändert.
Aufgrund der Änderungen im Internetbasierten Zulassungsverfahren wurde auch die Mustervorlage für den Verwertungsnachweis angepasst.
Auf Seite 2 des Verwertungsnachweises wurde der Punkt 6 „Vorlage des Verwertungsnachweises / Auszufüllen von der Zulassungsbehörde“ gestrichen.
Nach Rücksprachen mit verschiedenen Zulassungsbehörden teilen wir Ihnen mit, dass der Verwertungsnachweis nur als „Muster“ im Gesetz genannt wird und kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular darstellt. Das bedeutet, dass die Gestaltung des Formulars im weiten Sinne frei ist.
Die Formulare, welche auf Seite 2 noch den Punkt 6 enthalten, sind aus diesem Grund nicht ungültig.
Es gibt allerdings Zulassungstellen, welche dieses Formular nicht mehr annehmen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle ob dieses Formular noch akzeptiert wird.
Selbstverständlich sind wir als Verlag bemüht, schnellstmöglich die Formulare mit dem neuesten Stand anzubieten – haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Produktion allerdings auch eine geraume Zeit in Anspruch nimmt.
Diese Entsorgungsformulare erhalten Sie in verschiedenen Ausführungen als Trennsatz oder Endlospapier. Der Verwertungsnachweis dient dem Nachweis und der Dokumentation einer ordnungsgemäßen Überlassung und Verwertung eines Altautos bei der endgültigen Stilllegung. Mit diesem Formblatt wird geregelt, dass dieser Alt-Pkw entsprechend den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes einer umweltgerechten Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt wird. Dieser Nachweis gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung §15 (FZV), Anlage 8 ersetzt den Verwertungsnachweis nach STVZO §27a. Das Entsorgungsdokument ist der Zulassungsstelle vorzulegen, um die fachgerechte Entsorgung des Kfz nachzuweisen. Wird der Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann.
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