Hinweisschild "Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren" aus Aluminium geprägt und gelocht, 300 x 200 mm
Beschreibung
Hier erhalten Sie das Hinweisschild "Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren" mit den Maßen 300 x 200 mm aus geprägtem und gelochtem Aluminium. Dieser Aushang beinhaltet den Paragraphen 9 des Jugendschutzgesetzes, welcher die Abgabe von Alkohol, wie Spirituosen, Liköre und Alkopops unter 18 Jahren untersagt. Er berechtigt auf die Vorlage des Ausweises vor dem Verkauf. Dieses Schild findet überall da seine Anwendung, wo Alkohol in den Verkauf angeboten und konsumiert wird. Weisen Sie Ihre Kunden zusätzlich zum Gesetzestext darauf hin. Text des Schildes: "Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahre Keine Abgabe von Spirituosen, Liköre und Alkopops an Jugendliche unter 18 Jahren Im Zweifel werden wir uns vor Verkauf von Alkohol den Ausweis zeigen lassen § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG)"
- Größe (B x H): 300 x 200 mm
- Material: Aluminium geprägt, gelocht
- § 9 Jugendschutz (JuSchG)
- Betriebskennzeichnung
- Gesetzestext
Technische Daten
| Größe: | 300 x 200 mm |
| Material: | Aluminium geprägt und gelocht |
| Verpackungseinheit: | 1 Stück |
Hersteller / Verantwortliche Person für die EU:
OLShop AG
Gewerbepark 13, 02694 Malschwitz, Deutschland
info@olshop.de
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