Prüfplaketten zur Betriebssicherheitsverordnung
Prüfpflichten nach BetrSichV direkt am Objekt dokumentieren. Prüfplaketten nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden in der Praxis nach abgeschlossener Prüfung direkt am Arbeitsmittel angebracht und machen den Prüfstatus auf einen Blick sichtbar – für Leitern, Aufzugsanlagen, Hebezeuge und weitere prüfpflichtige Arbeitsmittel.
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Prüfplaketten zur BetrSichV – welche Ausführung passt?
Prüfplaketten nach der Betriebssicherheitsverordnung sind mit unterschiedlichen Normangaben erhältlich – je nachdem, welches Arbeitsmittel geprüft wurde und auf welche Grundlage sich die Prüfung stützt:
- BetrSichV: Allgemeine Prüfkennzeichnung im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung
- BetrSichV § 3(3) und § 3(6) i. V. m. DGUV Information 208-016: Leitern und Tritte
- BetrSichV § 14 i. V. m. DGUV Vorschrift 52: Krane
- BetrSichV – Aufzugsanlagen: Aufzüge und Hebeanlagen
Gut zu wissen: Neben runden Prüfplaketten sind auch Grundplaketten erhältlich, die mehr Platz für Prüfdatum, Prüfer und nächsten Prüftermin bieten und häufig mit einer runden Plakette kombiniert werden.
Hinweise zur Anwendung
Die Prüfplakette sollte nach abgeschlossener Prüfung gut sichtbar und ohne Demontage lesbar am Arbeitsmittel angebracht werden. Die Klebefläche sollte dafür sauber, trocken und fettfrei sein. Monat und Jahr lassen sich anschließend mit einem Folienstift oder einer Kerbzange markieren.
Materialien der Plaketten
Je nach Einsatzbereich und Anforderung stehen die Prüfplaketten in verschiedenen Materialien zur Verfügung.
| Material | Eigenschaften | Typischer Einsatz |
| Folie selbstklebend | Langlebig und vielseitig einsetzbar | Maschinen, Geräte, Betriebsmittel |
| Folie selbstklebend mit Schutzfolie | Zusätzliche Schutzschicht gegen Abrieb | Stark beanspruchte Oberflächen |
| Folie selbstklebend stark haftend | Besonders hohe Klebkraft | Raue oder schwierige Untergründe |
| Folie selbstklebend ablösbar | Rückstandslos entfernbar | Temporäre Kennzeichnungen |
| Dokumentenfolie | Manipulationssicher, zerstört sich beim Ablösen | Prüfkennzeichnung mit Dokumentationsfunktion |
| Graspapier | Nachhaltige Alternative aus Grasfasern | Umweltbewusste Anwendungen |
| Chromopapier selbstklebend tiefkühlgeeignet | Haftet auch bei niedrigen Temperaturen | Kühlhäuser oder Tiefkühlbereiche |
Prüfplaketten zur Betriebssicherheitsverordnung bei aufkleber.org
Sichern Sie sich jetzt die passenden Prüfplaketten nach BetrSichV und profitieren Sie von einem umfassenden Sortiment für verschiedene Arbeitsmittel und Prüfanforderungen. Benötigen Sie eine individuelle Lösung? Wir bieten auch individuelle Prüfplaketten nach Ihren Vorgaben an.
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Häufig gestellte Fragen zu BetrSichV-Prüfplaketten
Was ist der Unterschied zwischen BetrSichV-Prüfplaketten und DGUV-Prüfplaketten?
Die BetrSichV ist die gesetzliche Grundlage, DGUV-Vorschriften und -Informationen konkretisieren die Prüfanforderungen für bestimmte Arbeitsmittel. Viele Prüfplaketten nach BetrSichV kombinieren daher beide Bezüge auf einem Aufdruck – etwa BetrSichV § 3(3) i. V. m. DGUV Information 208-016 für Leitern und Tritte. Weitere DGUV-Prüfplaketten finden Sie in unserem Sortiment.
Wann sollte eine BetrSichV-Prüfplakette erneuert werden?
Eine Prüfplakette sollte spätestens dann erneuert werden, wenn der aufgedruckte Prüftermin abgelaufen ist. Darüber hinaus empfiehlt sich ein vorzeitiger Austausch, wenn die Plakette beschädigt, unleserlich oder teilweise abgelöst ist – da die Lesbarkeit der Kennzeichnung jederzeit gewährleistet sein sollte.
Ersetzt die Prüfplakette das Prüfprotokoll?
Nein, die Prüfplakette ersetzt das Prüfprotokoll nicht. Prüfergebnisse müssen dokumentiert und entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden. Die Plakette dient als sichtbarer Nachweis direkt am Objekt, die vollständige Dokumentation erfolgt im Prüfprotokoll.
Muss auf der BetrSichV-Prüfplakette angegeben werden, wer die Prüfung durchgeführt hat?
Eine Pflicht zur Angabe des Prüfers auf der Plakette ergibt sich in der Regel nicht unmittelbar aus der BetrSichV. Wer jedoch eine Grundplakette einsetzt, hat mehr Platz für zusätzliche Angaben wie Prüfer, Prüfdatum und Vorschriftsbezug.
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