Prüfplaketten zur Betriebssicherheitsverordnung

Prüfpflichten nach BetrSichV direkt am Objekt dokumentieren. Prüfplaketten nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden in der Praxis nach abgeschlossener Prüfung direkt am Arbeitsmittel angebracht und machen den Prüfstatus auf einen Blick sichtbar – für Leitern, Aufzugsanlagen, Hebezeuge und weitere prüfpflichtige Arbeitsmittel.

Seite 1 von 1
Produkte 1 - 24 von 24

Prüfplaketten "Nächste Prüfung BetrSichV" Gelb
Prüfplaketten "Nächste Prüfung BetrSichV" Gelb

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 1-2 Tage

Prüfplakette Geprüft nach ASR A1.6 Nächster Prüftermin Rot
Prüfplakette Geprüft nach ASR A1.6 Nächster Prüftermin Rot

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette Brandschutztür geprüft gemäß ArbStättV §4 (3) Rot
Prüfplakette Brandschutztür geprüft gemäß ArbStättV §4 (3) Rot

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV § 14 Nächter Prüftermin Rot
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV § 14 Nächter Prüftermin Rot

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplaketten Geprüft nach BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-016 Rot
Prüfplaketten Geprüft nach BetrSichV §3 (6) DGUV Information 208-016 Rot

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette UVV geprüft Gelb
Prüfplakette UVV geprüft Gelb

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette UVV Gelb
Prüfplakette UVV Gelb

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §16 Nächster Prüftermin Gelb
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §16 Nächster Prüftermin Gelb

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV Gelb
Prüfplakette Geprüft gemäß BetrSichV Gelb

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV DGUV 100-500 Nächster Prüftermin Gelb
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV DGUV 100-500 Nächster Prüftermin Gelb

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette UVV geprüft mit Jahreszahl Gelb
Prüfplakette UVV geprüft mit Jahreszahl Gelb

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette K2 Weiß
Prüfplakette K2 Weiß

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette K1 Weiß
Prüfplakette K1 Weiß

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette Geprüft nach TRBS Nächster Prüftermin Gelb
Prüfplakette Geprüft nach TRBS Nächster Prüftermin Gelb

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §14 DGUV Vorschrift 52 Rot
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV §14 DGUV Vorschrift 52 Rot

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplaketten Geprüft gem. BetrSichV §3 (3) Gelb
Prüfplaketten Geprüft gem. BetrSichV §3 (3) Gelb

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage

Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV § 14 DGUV 52 Nächster Prüftermin Rot
Prüfplakette Geprüft gem. BetrSichV § 14 DGUV 52 Nächster Prüftermin Rot

ab 0,38 pro Stück   Lieferzeit: 3-5 Tage


Prüfplaketten zur BetrSichV – welche Ausführung passt?

Prüfplaketten nach der Betriebssicherheitsverordnung sind mit unterschiedlichen Normangaben erhältlich – je nachdem, welches Arbeitsmittel geprüft wurde und auf welche Grundlage sich die Prüfung stützt:

  • BetrSichV: Allgemeine Prüfkennzeichnung im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung
  • BetrSichV § 3(3) und § 3(6) i. V. m. DGUV Information 208-016: Leitern und Tritte
  • BetrSichV § 14 i. V. m. DGUV Vorschrift 52: Krane
  • BetrSichV – Aufzugsanlagen: Aufzüge und Hebeanlagen

Gut zu wissen: Neben runden Prüfplaketten sind auch Grundplaketten erhältlich, die mehr Platz für Prüfdatum, Prüfer und nächsten Prüftermin bieten und häufig mit einer runden Plakette kombiniert werden.

Hinweise zur Anwendung

Die Prüfplakette sollte nach abgeschlossener Prüfung gut sichtbar und ohne Demontage lesbar am Arbeitsmittel angebracht werden. Die Klebefläche sollte dafür sauber, trocken und fettfrei sein. Monat und Jahr lassen sich anschließend mit einem Folienstift oder einer Kerbzange markieren.

Materialien der Plaketten

Je nach Einsatzbereich und Anforderung stehen die Prüfplaketten in verschiedenen Materialien zur Verfügung.

MaterialEigenschaftenTypischer Einsatz
Folie selbstklebendLanglebig und vielseitig einsetzbarMaschinen, Geräte, Betriebsmittel
Folie selbstklebend mit SchutzfolieZusätzliche Schutzschicht gegen AbriebStark beanspruchte Oberflächen
Folie selbstklebend stark haftendBesonders hohe KlebkraftRaue oder schwierige Untergründe
Folie selbstklebend ablösbarRückstandslos entfernbarTemporäre Kennzeichnungen
DokumentenfolieManipulationssicher, zerstört sich beim AblösenPrüfkennzeichnung mit Dokumentationsfunktion
GraspapierNachhaltige Alternative aus GrasfasernUmweltbewusste Anwendungen
Chromopapier selbstklebend tiefkühlgeeignetHaftet auch bei niedrigen TemperaturenKühlhäuser oder Tiefkühlbereiche

Prüfplaketten zur Betriebssicherheitsverordnung bei aufkleber.org

Sichern Sie sich jetzt die passenden Prüfplaketten nach BetrSichV und profitieren Sie von einem umfassenden Sortiment für verschiedene Arbeitsmittel und Prüfanforderungen. Benötigen Sie eine individuelle Lösung? Wir bieten auch individuelle Prüfplaketten nach Ihren Vorgaben an.

Finden Sie die passende BetrSichV-Prüfplakette

Unsicher, welche Plakette Sie benötigen? Kontaktieren Sie uns gerne bei Produktfragen.

Häufig gestellte Fragen zu BetrSichV-Prüfplaketten

Was ist der Unterschied zwischen BetrSichV-Prüfplaketten und DGUV-Prüfplaketten?

Die BetrSichV ist die gesetzliche Grundlage, DGUV-Vorschriften und -Informationen konkretisieren die Prüfanforderungen für bestimmte Arbeitsmittel. Viele Prüfplaketten nach BetrSichV kombinieren daher beide Bezüge auf einem Aufdruck – etwa BetrSichV § 3(3) i. V. m. DGUV Information 208-016 für Leitern und Tritte. Weitere DGUV-Prüfplaketten finden Sie in unserem Sortiment.

Wann sollte eine BetrSichV-Prüfplakette erneuert werden?

Eine Prüfplakette sollte spätestens dann erneuert werden, wenn der aufgedruckte Prüftermin abgelaufen ist. Darüber hinaus empfiehlt sich ein vorzeitiger Austausch, wenn die Plakette beschädigt, unleserlich oder teilweise abgelöst ist – da die Lesbarkeit der Kennzeichnung jederzeit gewährleistet sein sollte.

Ersetzt die Prüfplakette das Prüfprotokoll?

Nein, die Prüfplakette ersetzt das Prüfprotokoll nicht. Prüfergebnisse müssen dokumentiert und entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden. Die Plakette dient als sichtbarer Nachweis direkt am Objekt, die vollständige Dokumentation erfolgt im Prüfprotokoll.

Muss auf der BetrSichV-Prüfplakette angegeben werden, wer die Prüfung durchgeführt hat?

Eine Pflicht zur Angabe des Prüfers auf der Plakette ergibt sich in der Regel nicht unmittelbar aus der BetrSichV. Wer jedoch eine Grundplakette einsetzt, hat mehr Platz für zusätzliche Angaben wie Prüfer, Prüfdatum und Vorschriftsbezug.

Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Keine Angebote mehr verpassen!

Melden Sie sich bei unserem Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig Angebote aus unserem Sortiment.

Kundenservice OLShop AG

Sie haben Fragen? Unser Team ist für
Sie da!

+49 3591 67740
info@aufkleber.org
Kontaktformular
OLShop AG Logo
Fragen