Raucherbereich Schilder
Raucherbereich Schilder kennzeichnen eindeutig, wo das Rauchen innerhalb eines betrieblich festgelegten Bereichs gestattet ist. Entscheidend ist dabei nicht nur das Motiv: Je nach Standort muss erkennbar sein, ob ein einzelner Raucherplatz, der Beginn einer Raucherzone oder ein räumlich begrenzter Bereich gemeint ist. Auch Sichtbarkeit, Befestigung und gewünschte Fernwirkung beeinflussen die Auswahl. Eine klare Kennzeichnung unterstützt die betriebliche Organisation und verhindert, dass erlaubte Raucherbereiche mit angrenzenden Nichtraucherzonen verwechselt werden.
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Sind Raucherbereich Schilder vorgeschrieben?
Eine allgemeine bundesweite Pflicht, jeden eingerichteten Raucherbereich mit einem bestimmten Raucherbereich Schild zu kennzeichnen, ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung nicht. § 5 ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber jedoch dazu, nicht rauchende Beschäftigte wirksam vor Rauchen und Dämpfen unter anderem von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten zu schützen. Soweit erforderlich, muss ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche beschränktes Rauchverbot ausgesprochen werden. Welche Maßnahmen notwendig sind, richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Arbeitsstätte.
Ein ausgewiesener Raucherplatz oder eine Raucherzone kann dabei Teil der betrieblichen Organisation sein. Das Schild macht die festgelegte Regelung für Beschäftigte, Besucher und Fremdfirmen leichter erkennbar. Das Schild selbst schafft jedoch keine rechtliche Erlaubnis zum Rauchen. Wo gesetzliche Rauchverbote, landesrechtliche Regelungen oder betriebliche Vorgaben entgegenstehen, kann ein Hinweis „Rauchen gestattet“ diese nicht außer Kraft setzen.
Gut zu wissen: Vor der Kennzeichnung sollte deshalb zuerst feststehen, wo tatsächlich geraucht werden darf. Erst anschließend wird das Schild passend zur betrieblichen Regelung ausgewählt.
Raucherbereich Schild oder Rauchverbot Schild?
Beide Kennzeichnungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten nicht miteinander verwechselt werden.
| Kennzeichnung | Aussage | Typischer Zweck |
|---|---|---|
| Raucherbereich Schild | Rauchen ist im gekennzeichneten Bereich zugelassen | Raucherplatz, Raucherzone oder festgelegten Bereich sichtbar machen |
| „Ab hier ist das Rauchen gestattet“ | Beginn des erlaubten Bereichs | Übergang zwischen Nichtraucher- und Raucherbereich verdeutlichen |
| „Rauchen innerhalb des begrenzten Raumes gestattet“ | Erlaubnis gilt nur innerhalb einer definierten Fläche | Räumliche Begrenzung besonders deutlich machen |
| Rauchverbot Schild | Rauchen ist verboten | Bereiche kennzeichnen, in denen nicht geraucht werden darf |
Für ein Rauchverbot Schild existiert mit P002 „Rauchen verboten“ ein in der ASR A1.3 aufgeführtes Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Die in dieser Kategorie angebotenen Motive „Rauchen gestattet“ sind dagegen als praxisbewährt ausgewiesen. Sie dienen der ergänzenden betrieblichen Orientierung und sollten nicht mit einer vorgeschriebenen Sicherheitskennzeichnung gleichgesetzt werden.
Welche Raucherbereich Schilder passen zu welchem Einsatz?
Im Sortiment stehen vier unterschiedliche Aussagen zur Verfügung. Die wichtigste Kaufentscheidung ist deshalb zunächst nicht das Material, sondern welche Information am Standort vermittelt werden soll.
| Situation | Passende Ausführung | Warum |
|---|---|---|
| Ein Raucherplatz soll allgemein gekennzeichnet werden | Rauchen gestattet | Das Symbol vermittelt die grundsätzliche Freigabe ohne zusätzliche Ortsangabe |
| Die Kennzeichnung soll ausdrücklich auf den Standort verweisen | Hier Rauchen erlaubt | Die Formulierung ordnet die Erlaubnis direkt dem gekennzeichneten Platz zu |
| An einer Grenze beginnt die Raucherzone | Ab hier ist das Rauchen gestattet | Sinnvoll an Zugängen oder Übergängen, weil der Beginn des Bereichs sprachlich eindeutig bezeichnet wird |
| Rauchen soll ausdrücklich nur innerhalb einer abgegrenzten Zone gestattet sein | Rauchen innerhalb des begrenzten Raumes gestattet | Die räumliche Einschränkung wird bereits durch die Aussage des Zeichens verdeutlicht |
Praxis-Tipp: Wird das Schild an einer Tür, einem Zugang oder am Anfang einer festgelegten Fläche angebracht, ist eine Variante mit Text meist eindeutiger als ein reines Symbol. Befindet sich die Kennzeichnung dagegen bereits direkt innerhalb eines klar erkennbaren Raucherplatzes, kann das kompakte Zeichen „Rauchen gestattet“ ausreichen.
Symbol allein oder Kombischild mit Text?
Das runde Zeichen „Rauchen gestattet“ arbeitet hauptsächlich mit dem Zigarettensymbol. Es eignet sich besonders dort, wo die Bedeutung aus dem Standort bereits eindeutig hervorgeht.
Das rechteckige Kombischild „Ab hier ist das Rauchen gestattet“ ergänzt das Symbol durch eine eindeutige Textaussage. Im Sortiment ist es in 100 × 150 mm und 200 × 300 mm verfügbar. Gerade an Zugängen oder Übergängen kann der Text Missverständnisse reduzieren.
Die Variante „Rauchen innerhalb des begrenzten Raumes gestattet“ sollte gewählt werden, wenn ausdrücklich vermittelt werden soll, dass die Erlaubnis nicht für die angrenzende Umgebung gilt.
Entscheidungshilfe
| Wenn Sie deutlich machen möchten … | Dann eignet sich besonders … |
|---|---|
| Rauchen ist an diesem Platz grundsätzlich erlaubt | Rauchen gestattet |
| Genau hier befindet sich der Raucherplatz | Hier Rauchen erlaubt |
| Die Raucherzone beginnt an dieser Stelle | Ab hier ist das Rauchen gestattet |
| Die Erlaubnis endet an der räumlichen Begrenzung | Rauchen innerhalb des begrenzten Raumes gestattet |
Folie, Kunststoff oder Aluminium?
Nicht jedes Motiv ist in allen Materialien erhältlich. Die Materialwahl sollte deshalb immer zusammen mit dem gewünschten Motiv geprüft werden.
| Material im Sortiment | Geeignet, wenn … | Bei der Auswahl beachten |
|---|---|---|
| Folie selbstklebend | ein vorhandener glatter Untergrund direkt beschriftet werden soll | Untergrund sollte sauber und für eine dauerhafte Verklebung geeignet sein |
| Kunststoff gelocht | ein eigenständiges Schild mechanisch befestigt werden soll | beim Produkt „Rauchen gestattet“ verfügbar |
| Aluminium geprägt und gelocht | eine feste Schildausführung für eine dauerhafte Kennzeichnung gewünscht ist | mechanische Befestigung möglich; für ausgewählte Varianten verfügbar |
Das runde Schild „Rauchen gestattet“ wird unter anderem als selbstklebende Folie, gelochter Kunststoff und geprägtes, gelochtes Aluminium angeboten. Das Kombischild „Ab hier ist das Rauchen gestattet“ steht als selbstklebende Folie oder Aluminium-Ausführung zur Verfügung. Die entsprechenden Produktvarianten werden als UV-licht- und witterungsbeständig beschrieben.
Für die Kaufentscheidung gilt daher: Erst den Montageort prüfen, dann das Material auswählen. Auf einer geeigneten glatten Fläche kann eine Folienausführung ausreichen. Soll das Zeichen unabhängig vom Untergrund befestigt werden, ist eine gelochte Schildausführung zweckmäßiger.
Welche Größe sollte ein Raucherbereich Schild haben?
Bei den praxisbewährten Raucherbereich-Schildern sollte die Größe vor allem nach Standort und erforderlicher Erkennbarkeit gewählt werden. Die Auswahl ist keine normative Berechnung, sondern eine praktische Orientierung.
Das Motiv „Rauchen gestattet“ ist beispielsweise in Durchmessern von 20, 50, 100, 200 und 300 mm erhältlich. Für „Rauchen innerhalb des begrenzten Raumes gestattet“ stehen Durchmesser bis 200 mm zur Auswahl. Das Kombischild mit Text wird in 100 × 150 mm und 200 × 300 mm angeboten.
| Einsatzsituation | Praktische Auswahl |
|---|---|
| Kennzeichnung wird unmittelbar aus kurzer Entfernung betrachtet | kleinere Ausführung kann ausreichend sein |
| Kennzeichnung an einer Tür oder einem Zugang | mittlere, deutlich erkennbare Ausführung wählen |
| Raucherzone soll bereits aus größerer Entfernung auffallen | größere Ausführung bevorzugen |
| Text muss zusätzlich zum Symbol gelesen werden | ausreichende Schildfläche und gute Platzierung besonders wichtig |
Ein häufiger Fehler ist, die Größe nur nach der verfügbaren Montagefläche auszuwählen. Entscheidend ist vielmehr, von wo Personen die Kennzeichnung tatsächlich erkennen müssen.
Wo sollte das Schild angebracht werden?
Ein Raucherbereich Schild erfüllt seine Aufgabe nur, wenn sich seine Aussage eindeutig dem richtigen Bereich zuordnen lässt.
Geeignete Positionen sind beispielsweise:
- unmittelbar am Zugang zu einem Raucherbereich,
- an der Grenze zwischen Raucher- und Nichtraucherzone,
- direkt am eingerichteten Raucherplatz,
- an gut sichtbaren Wand- oder Pfostenflächen,
- an mehreren Zugängen, wenn eine Raucherzone von verschiedenen Seiten betreten werden kann.
Bei der Variante „Ab hier ist das Rauchen gestattet“ ist die Position besonders wichtig: Wird sie zu weit vom tatsächlichen Beginn der Raucherzone entfernt angebracht, entsteht eine falsche räumliche Zuordnung.
Typische Fehler bei der Kennzeichnung von Raucherzonen
| Fehler | Warum problematisch | Besser |
|---|---|---|
| Schild wird angebracht, bevor die Raucherzone betrieblich festgelegt wurde | Kennzeichnung und tatsächliche Regelung können sich widersprechen | Bereich zuerst organisatorisch festlegen |
| „Rauchen gestattet“ wird als gesetzliche Freigabe verstanden | ein Schild hebt bestehende Rauchverbote nicht auf | rechtliche und betriebliche Zulässigkeit vorher prüfen |
| Schild steht außerhalb der tatsächlichen Raucherzone | räumliche Grenze ist unklar | direkt am Bereich oder Zugang kennzeichnen |
| Sehr kleines Schild an einem weit einsehbaren Standort | Kennzeichnung wird zu spät wahrgenommen | Größe nach Sichtentfernung auswählen |
| Raucherbereich Schild und Rauchverbot Schild werden verwechselt | gegensätzliche Aussagen | erlaubte und verbotene Bereiche eindeutig unterscheiden |
| Textaussage passt nicht zur tatsächlichen Begrenzung | Nutzer können die Reichweite der Erlaubnis falsch verstehen | Motiv nach Standort und Bereichsgrenze auswählen |
Raucherzonen sinnvoll in die betriebliche Regelung einbinden
Die Kennzeichnung ist nur der sichtbare Teil einer Raucherregelung. Für Arbeitsstätten bleibt entscheidend, dass nicht rauchende Beschäftigte wirksam geschützt werden. Der Arbeitgeber legt die notwendigen Maßnahmen auf Grundlage der betrieblichen Situation fest.
Dabei sollte geklärt sein:
- Wo beginnt und endet der Raucherbereich?
- Sind angrenzende Arbeits-, Aufenthalts- oder Verkehrsbereiche betroffen?
- Von welchen Zugängen muss die Raucherzone erkennbar sein?
- Reicht ein Symbol oder wird eine eindeutige Textaussage benötigt?
- Welcher Untergrund steht für die Befestigung zur Verfügung?
- Muss das Schild aus größerer Entfernung wahrgenommen werden?
Hinweis: Die aktuelle Arbeitsstättenverordnung bezieht den Nichtraucherschutz auch auf Dämpfe elektronischer Zigaretten sowie Rauche und Dämpfe von Cannabisprodukten ein. Ob und unter welchen Bedingungen diese in einem betrieblich eingerichteten Raucherbereich gestattet sind, sollte deshalb nicht allein aus einem Zigaretten-Piktogramm abgeleitet werden. Maßgeblich sind die geltenden rechtlichen und betrieblichen Regelungen.
Checkliste: Raucherbereich Schild auswählen
| Vor dem Kauf prüfen | Wichtig |
|---|---|
| Aussage | Soll ein Platz, ein Beginn oder ein begrenzter Raum gekennzeichnet werden? |
| Standort | Innenbereich, Außenfläche, Tür, Wand oder freier Montagepunkt? |
| Erkennbarkeit | Aus welcher Entfernung muss das Schild sichtbar sein? |
| Textbedarf | Ist das Symbol allein eindeutig oder wird eine zusätzliche Aussage benötigt? |
| Material | Selbstklebende Folie oder eigenständige Schildausführung? |
| Befestigung | Ist eine geeignete Klebefläche vorhanden oder wird mechanisch montiert? |
| Abgrenzung | Ist klar erkennbar, wo die Raucherzone beginnt und endet? |
| Betriebliche Regelung | Entspricht die Kennzeichnung der tatsächlich zugelassenen Nutzung? |
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Jetzt kontaktieren!FAQ zu Raucherbereich Schildern
Muss ein Raucherbereich im Betrieb mit einem Schild gekennzeichnet werden?
Eine generelle bundesweite Pflicht, jeden Raucherbereich mit einem bestimmten Schild zu kennzeichnen, ergibt sich aus § 5 ArbStättV nicht. Arbeitgeber müssen jedoch wirksame Maßnahmen zum Nichtraucherschutz treffen. Eine sichtbare Kennzeichnung kann dabei helfen, eine betrieblich festgelegte Raucherzone eindeutig von anderen Bereichen abzugrenzen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Raucherbereich Schild und einem Rauchverbot Schild?
Ein Raucherbereich Schild kennzeichnet einen Bereich, in dem Rauchen nach der dort geltenden Regelung gestattet ist. Ein Rauchverbot Schild verbietet das Rauchen; das Sicherheitszeichen P002 „Rauchen verboten“ ist in der ASR A1.3 aufgeführt.
Sind Schilder „Rauchen gestattet“ nach DIN EN ISO 7010 genormt?
Die in dieser Kategorie angebotenen Zeichen „Rauchen gestattet“ sind als praxisbewährt gekennzeichnet. Sie sollten daher nicht mit dem nach DIN EN ISO 7010 beziehungsweise ASR A1.3 geführten Verbotszeichen P002 „Rauchen verboten“ gleichgesetzt werden.
Welches Raucherbereich Schild eignet sich für den Eingang zu einer Raucherzone?
Wenn an einem bestimmten Punkt die Raucherzone beginnt, ist eine Aussage wie „Ab hier ist das Rauchen gestattet“ besonders eindeutig. Soll dagegen lediglich ein bereits klar abgegrenzter Raucherplatz markiert werden, kann das Symbol „Rauchen gestattet“ ausreichend sein.
Welche Größe sollte ein Raucherbereich Schild haben?
Die Größe richtet sich vor allem nach Sichtentfernung und Montageort. Kleine Formate eignen sich eher für die Betrachtung aus unmittelbarer Nähe; an Zugängen oder für eine frühzeitige Orientierung sollte eine größere und gut sichtbare Ausführung gewählt werden.
Wann ist Folie und wann ein festes Schild sinnvoll?
Selbstklebende Folie eignet sich, wenn eine geeignete glatte Montagefläche vorhanden ist. Kunststoff oder Aluminium sind sinnvoll, wenn ein eigenständiges Schild benötigt und mechanisch befestigt werden soll. Welche Materialien verfügbar sind, hängt vom jeweiligen Motiv ab.
Darf ein Schild „Rauchen erlaubt“ überall angebracht werden?
Ein solches Schild sollte nur dort eingesetzt werden, wo das Rauchen nach den geltenden gesetzlichen und betrieblichen Regeln tatsächlich zulässig ist. Die Beschilderung selbst kann ein bestehendes Rauchverbot nicht aufheben.
Was bedeutet „Rauchen innerhalb des begrenzten Raumes gestattet“?
Das Schild weist darauf hin, dass sich die Erlaubnis auf einen räumlich abgegrenzten Bereich beschränkt. Es eignet sich daher, wenn verhindert werden soll, dass eine gekennzeichnete Raucherzone gedanklich auf angrenzende Flächen ausgeweitet wird.
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