Dieser Übernahmeschein mit laufender Nummerierung (ohne Prüfziffer) für die Führung des Nachweises der durchgeführten Entsorgung (§§ 15, 18) ist 3-fach selbstdurchschreibend und hat das Format 24 cm x 12 Zoll (entspricht DIN A4). Der Kartoninhalt beträgt 500 Satz. Auf dem Übernahmeschein Blatt zwei befindet sich auf der rechten Seite der gelbe Orgastreifen. Die 3. Seite vom Entsorgungsnachweis ist mit einem roten Orgastreifen versehen.
Ab 01.04.2010 ist es zwingend notwendig, die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der hier angebotenen Übernahmescheine zu dokumentieren. Dies gilt sowohl für den Übernahmeschein im Zusammenhang mit einem Befördererwechsel (§ 10 Abs. 2 Satz 3 NachwV), einer Sammelentsorgung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 NachwV) und im Zusammenhang mit Kleinmengen (§ 16 NachwV).
Auszug aus dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006:
"Bei der Verwendung eines Sammelentsorgungsnachweises oder der Nachweiserklärungen bei Entfallen der Bestätigungspflicht nach § 9 Abs. 3 Satz 2 wird der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der Übernahmescheine unter Verwendung der hierfür vorgsehenen Formblätter der Anlage 1, die im Durchschreibeverfahren als Übernahmescheinsatz zu verwenden sind, und der Begleitscheine im Sinne des § 10 geführt."
Material: selbstklebende Folie
Größe (B x H): 250 x 216 mm
ab 4,85 EUR pro Stück
Material: selbstklebende Folie
Größe: 250 x 216 mm
ab 4,85 EUR pro Stück
Material: selbstklebende Folie
Größe (B x H): 250 x 216 mm
ab 4,85 EUR pro Stück
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