Dieser hier angebotene Übernahmeschein zur Führung des Nachweises der durchgeführten Entsorgung (§§ 15, 18) ist 3-fach selbstdurchschreibend, im Format 24 cm x 12 Zoll (entspricht DIN A4), ohne laufende Nummerierung und ohne ADR-Feld. Ein Karton beinhaltet 500 Satz.
Ab 01.04.2010 ist es zwingend notwendig, die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der hier angebotenen Übernahmescheine zu dokumentieren. Dies gilt sowohl für den Übernahmeschein im Zusammenhang mit einem Befördererwechsel (§ 10 Abs. 2 Satz 3 NachwV), einer Sammelentsorgung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 NachwV) und im Zusammenhang mit Kleinmengen (§ 16 NachwV).
Auszug aus dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006:
"Bei der Verwendung eines Sammelentsorgungsnachweises oder der Nachweiserklärungen bei Entfallen der Bestätigungspflicht nach § 9 Abs. 3 Satz 2 wird der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der Übernahmescheine unter Verwendung der hierfür vorgsehenen Formblätter der Anlage 1, die im Durchschreibeverfahren als Übernahmescheinsatz zu verwenden sind, und der Begleitscheine im Sinne des § 10 geführt."
Größe: 400 x 300 mm
Material: selbstklebende PE-Folie
für den Innen- und Außenbereich geeignet
3,50 EUR pro Stück
Geschäftszeiten:
Mo. - Do.: 7.30-18.00 Uhr
Fr.: 7.30-16.00 Uhr
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