Sie erhalten dieses Transportkennzeichen "Kombiverkehr Deutschland" mit den Maßen 200 x 200 mm aus selbstklebender Folie geliefert. Auf dem grünen Aufkleber befindet sich mittig in Weiß der Großbuchstabe "K". Das Klebeschild ist gemäß dem § 3 Kraftfahrtsteuergesetz (KraftStG) Absatz 9.
LKW, die nur zwischen Beladestelle und Entladestelle und dem nächstgelegenen Güterbahnhof oder Hafen verkehren (kombinierter Verkehr), sind mit diesem Zeichen gekennzeichnet. Diese Fahrzeuge sind steuerlich befreit.
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