Warnschilder Magnetfeld
Warnschilder Magnetfeld kennzeichnen Bereiche, in denen von magnetischen Feldern Gefährdungen ausgehen können. Für die Auswahl kommt es nicht nur auf das richtige Symbol an: Auch Erkennungsweite, Anbringungsort und die Frage, ob ein reines Warnzeichen oder ein Schild mit zusätzlichem Text benötigt wird, spielen eine Rolle. Für die aktuelle Sicherheitskennzeichnung steht das Warnzeichen W006 „Warnung vor magnetischem Feld“ zur Verfügung. Je nach Einsatz können Folien, feste Schilder oder individuell beschriftete Ausführungen sinnvoll sein.
ab 3,20 € pro Stück Lieferzeit: 3-5 Tage
ab 2,42 € pro Stück Lieferzeit: 3-5 Tage
ab 1,01 € pro Stück Lieferzeit: 1-2 Tage
ab 2,11 € pro Stück Lieferzeit: 3-5 Tage
ab 0,90 € pro Stück Lieferzeit: 1-2 Tage
Welches Warnschild kennzeichnet ein Magnetfeld?
Das Sicherheitszeichen W006 warnt vor einem magnetischen Feld. Es zeigt einen schwarzen Hufeisenmagneten auf gelbem, dreieckigem Grund mit schwarzer Umrandung. W006 ist in der ASR A1.3 als Warnzeichen „Warnung vor magnetischem Feld“ aufgeführt.
Bei Aufkleber.org ist das Warnzeichen „Warnung vor magnetischem Feld“ nach DIN EN ISO 7010 W006 in mehreren Größen und Materialien erhältlich. Zur Auswahl stehen Folie, Kunststoff, Aluminium geprägt und gelocht, gelochter Kunststoff sowie eine 3 mm starke Aluminium-Verbundplatte.
W006, Textschild oder individuelle Ausführung?
Nicht jeder Einsatz erfordert dieselbe Kennzeichnung. Entscheidend ist, welche Information am konkreten Gefahrenbereich vermittelt werden muss.
| Ausführung | Sinnvoll, wenn | Besonderheit |
|---|---|---|
| Warnzeichen W006 | das genormte Piktogramm die erforderliche Warninformation vermittelt | reines Warnzeichen ohne Text, viele Größen und Materialien |
| Kombischild „Achtung magnetisches Feld“ | das Piktogramm durch eine unmittelbar lesbare Textinformation ergänzt werden soll | W006 mit zusätzlichem Text |
| Warnschild mit Wunschsymbol und Wunschtext | eine betriebsspezifische Warninformation benötigt wird | 150 × 200 oder 200 × 300 mm, Folie oder Aluminium |
| Warnschild mit Wunschtext und Wunschsymbol | Symbol und Text individuell auf den Einsatz abgestimmt werden sollen | 200 × 237 mm, mehrere Materialien |
| Warnschild BGV A8 W13 | eine bestehende ältere Kennzeichnung beurteilt oder ergänzt werden muss | ältere Kennzeichnung; für aktuelle Neuplanungen ist W006 maßgeblich |
Für eine neue betriebliche Kennzeichnung ist das aktuelle W006-Zeichen grundsätzlich die naheliegende Ausführung. Das ältere W13 beziehungsweise D-W013 stammt aus früheren Regelwerken. Bei bestehenden Arbeitsstätten können ältere Sicherheitszeichen weiterhin verwendet werden, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde, dass sie weiterhin geeignet sind. Die aktuelle ASR A1.3 bildet dagegen den heutigen Stand der Technik für die Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten ab.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team ist jederzeit gerne für Sie da.
Jetzt kontaktieren!Wann müssen magnetische Felder gekennzeichnet werden?
Ein Magnetfeld-Warnschild wird nicht allein deshalb eingesetzt, weil irgendwo ein Magnet vorhanden ist. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung.
Die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern verlangt unter anderem eine Kennzeichnung von Arbeitsbereichen, in denen festgelegte Auslöseschwellen überschritten werden oder Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte bestehen. Die Kennzeichnung muss deutlich erkennbar und dauerhaft sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie entfallen, beispielsweise wenn der Zugang auf geeignete Weise beschränkt ist und die Beschäftigten entsprechend unterwiesen wurden.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern unter anderem Beschäftigte mit Herzschrittmachern, implantierten Defibrillatoren oder anderen medizinischen Implantaten. Sehr starke statische Magnetfelder können außerdem ferromagnetische Gegenstände anziehen und beschleunigen.
Gut zu wissen: W006 warnt vor dem magnetischen Feld. Besteht zusätzlich eine konkrete Zutrittsbeschränkung für Personen mit Implantaten, kann eine ergänzende Verbotskennzeichnung erforderlich sein. Die TREMF führt hierfür unter anderem P007 für Personen mit Herzschrittmachern, implantierten Defibrillatoren und anderen aktiven Implantaten sowie P014 für Personen mit Implantaten aus Metall auf.
Warnzeichen oder Kombischild?
Das reine W006-Warnzeichen eignet sich, wenn die standardisierte Sicherheitsinformation eindeutig genügt. Das Zeichen ist sprachunabhängig und kann deshalb auch in Bereichen mit wechselnden Beschäftigten, Fremdfirmen oder internationalem Personal sinnvoll sein.
Soll die Gefahr zusätzlich in Worten benannt werden, bietet sich das Kombischild „Achtung magnetisches Feld“ an. Der Text ersetzt das Sicherheitszeichen nicht, sondern ergänzt es. Das Sortiment umfasst hierfür Größen von 150 × 200 bis 400 × 600 mm sowie Folie, Kunststoff und Aluminium-Verbundplatte.
Individuelle Schilder sind vor allem dann interessant, wenn über die reine Warnung hinaus eine konkrete betriebliche Information vermittelt werden muss. Mit Wunschsymbol und Wunschtext oder einer individuellen Kombination aus Warnsymbol und Text lassen sich beispielsweise betriebsspezifische Hinweise ergänzen. Dabei sollte das verwendete Sicherheitszeichen weiterhin zur tatsächlich vorhandenen Gefährdung passen.
Welche Größe sollte ein Warnschild Magnetfeld haben?
Ein häufiger Auswahlfehler ist, ausschließlich nach der verfügbaren Montagefläche zu entscheiden. Ein Warnzeichen muss aus der Entfernung erkennbar sein, aus der Personen auf die Gefahr aufmerksam werden sollen.
Beim W006-Warnzeichen reicht das Sortiment von SL 12,5 mm bis SL 400 mm. Die ASR A1.3 nennt für Warnzeichen Vorzugsgrößen in Abhängigkeit von der Erkennungsweite. Beispiele sind 25 mm Basislänge bei 0,5 m, 50 mm bei 1 m, 100 mm bei 2 m, 200 mm bei 4 m, 300 mm bei 6 m und 400 mm bei 10 m Erkennungsweite.
| Typische Situation | Worauf bei der Größe achten? |
|---|---|
| Kennzeichnung unmittelbar an einer Anlage | kurze Betrachtungsdistanz, trotzdem ausreichend großes und klar sichtbares Symbol wählen |
| Tür oder Zugang zu einem Gefahrenbereich | Schild muss bereits vor dem Betreten wahrgenommen werden können |
| Produktions- oder Hallenbereich | größere Betrachtungsabstände und mögliche Sichtbehinderungen berücksichtigen |
| Kombischild mit Text | neben dem Piktogramm muss auch der Zusatztext aus der vorgesehenen Entfernung lesbar bleiben |
Die sehr kleinen verfügbaren Ausführungen sind daher nicht automatisch für jede Arbeitsplatzkennzeichnung geeignet. Die Größe sollte aus der tatsächlichen Erkennungsweite und der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.
Folie, Kunststoff oder Aluminium?
Die richtige Materialwahl hängt vor allem vom Untergrund, der Befestigung und der Beanspruchung am Einsatzort ab. Das W006-Sortiment bietet dafür unterschiedliche Lösungen.
| Material / Ausführung | Geeignet, wenn |
|---|---|
| Folie | das Zeichen direkt auf einer geeigneten glatten Fläche angebracht werden soll |
| Kunststoff | ein separates, leichtes Schild benötigt wird |
| Kunststoff gelocht | eine mechanische Befestigung vorgesehen ist |
| Aluminium geprägt und gelocht | ein festes Schild mit vorhandenen Befestigungslöchern benötigt wird |
| Aluminium-Verbundplatte 3 mm | eine stabile, formfeste Beschilderung gewünscht wird |
Die W006-Ausführungen werden für den Innen- und Außenbereich angeboten und sind UV- und witterungsbeständig.
W006 nicht mit anderen Strahlungszeichen verwechseln
Magnetfelder gehören thematisch zu elektromagnetischen Feldern. Bei der Sicherheitskennzeichnung existieren jedoch unterschiedliche Zeichen für unterschiedliche Gefährdungen.
| Warnzeichen | Bedeutung |
|---|---|
| W006 | Warnung vor magnetischem Feld |
| W005 | Warnung vor nicht ionisierender Strahlung |
| W003 | Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung |
Die TREMF führt W005 und W006 getrennt auf. Deshalb sollte nicht pauschal ein „Strahlungszeichen“ gewählt werden, wenn tatsächlich vor einem magnetischen Feld gewarnt werden soll.
Typische Fehler bei der Auswahl
| Fehler | Besser auswählen |
|---|---|
| W005 statt W006 verwenden | tatsächliche Gefährdungsart prüfen und das passende Sicherheitszeichen einsetzen |
| kleinstmögliche Größe wählen | Erkennungsweite und Sichtbedingungen berücksichtigen |
| W006 als Zutrittsverbot verstehen | bei erforderlichen Zutrittsbeschränkungen zusätzliche Verbotskennzeichnung prüfen |
| altes W13 ohne Prüfung neu einsetzen | bei Neuplanungen am aktuellen W006 orientieren |
| Schild erst innerhalb des Gefahrenbereichs anbringen | Kennzeichnung so positionieren, dass die Warnung rechtzeitig wahrgenommen wird |
| Symbol durch freien Text ersetzen | bei einer normgerechten Sicherheitskennzeichnung das vorgesehene Sicherheitszeichen verwenden |
Die ASR A1.3 verlangt, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden. Warnzeichen müssen unter Berücksichtigung möglicher Hindernisse am Zugang zum Gefahrenbereich sichtbar sein.
Checkliste vor dem Kauf
| Prüfen | Auswahlentscheidung |
|---|---|
| Welche Gefahr liegt tatsächlich vor? | W006 nur für magnetische Felder auswählen |
| Ist zusätzlich eine Zutrittsbeschränkung erforderlich? | gegebenenfalls weitere Sicherheitszeichen einplanen |
| Aus welcher Entfernung muss das Schild erkannt werden? | passende Größe bestimmen |
| Wird zusätzlicher Text benötigt? | reines W006 oder Kombischild wählen |
| Wie soll das Schild befestigt werden? | Folie, Kunststoff oder gelochte feste Ausführung auswählen |
| Gibt es einen betriebsspezifischen Hinweis? | individuelle Ausführung mit Wunschtext prüfen |
| Handelt es sich um eine bestehende Altkennzeichnung? | ältere W13-Ausführung nur im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung beurteilen |
Passende Warnschilder Magnetfeld auswählen: Vom standardisierten W006 über Kombischilder mit Klartext bis zu individuellen Warnschildern stehen unterschiedliche Ausführungen für die jeweilige Kennzeichnungssituation zur Verfügung.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team ist jederzeit gerne für Sie da.
Jetzt kontaktieren!FAQ
Was bedeutet das Warnzeichen W006?
W006 bedeutet „Warnung vor magnetischem Feld“. Das Zeichen zeigt einen schwarzen Hufeisenmagneten in einem gelben Warndreieck und ist in der ASR A1.3 aufgeführt.
Wann ist ein Warnschild Magnetfeld erforderlich?
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den maßgeblichen Arbeitsschutzvorgaben. Nach § 6 EMFV sind unter anderem Bereiche zu kennzeichnen, in denen Auslöseschwellen überschritten werden oder Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte bestehen.
Reicht W006 bei Personen mit Herzschrittmachern aus?
Nicht zwangsläufig. W006 warnt allgemein vor dem Magnetfeld. Ist der Zutritt für Personen mit bestimmten Implantaten nicht zulässig, können zusätzliche Verbotszeichen erforderlich sein, etwa P007 für Personen mit Herzschrittmachern und anderen aktiven Implantaten.
Welche Größe sollte ein Magnetfeld-Warnschild haben?
Die Größe richtet sich insbesondere nach der notwendigen Erkennungsweite. Die ASR A1.3 nennt dafür Vorzugsgrößen; bei einer Erkennungsweite von beispielsweise 2 m wird für Warnzeichen eine Basislänge von 100 mm angegeben.
Was ist der Unterschied zwischen W005 und W006?
W006 warnt konkret vor einem magnetischen Feld. W005 steht dagegen für die Warnung vor nicht ionisierender Strahlung. Die tatsächliche Gefährdungsart entscheidet über das passende Zeichen.
Kann statt des Piktogramms ein Textschild verwendet werden?
Ein Text kann die Warninformation verdeutlichen, ersetzt bei einer vorgesehenen Sicherheitskennzeichnung jedoch nicht automatisch das entsprechende Sicherheitszeichen. Dafür eignen sich beispielsweise Kombischilder, die W006 mit einem zusätzlichen Hinweis wie „Achtung magnetisches Feld“ verbinden.
Darf das alte Warnzeichen W13 noch verwendet werden?
Bei bestehenden Arbeitsstätten kann eine ältere Kennzeichnung weiterverwendet werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass sie weiterhin geeignet ist. Für aktuelle Neu- und Ersatzkennzeichnungen sollte sich die Auswahl am heutigen Stand der ASR A1.3 und damit am W006 orientieren.
Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Hinweis zur Inhaltserstellung
Bei der Erstellung dieser Seite können KI-gestützte Werkzeuge unterstützend eingesetzt sowie teilweise KI-generierte oder KI-bearbeitete Bildinhalte verwendet worden sein. Die redaktionellen Inhalte werden vor der Veröffentlichung durch die OLShop AG fachlich und inhaltlich geprüft, bei Bedarf überarbeitet und freigegeben. Die redaktionelle Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte liegt bei der OLShop AG.
Melden Sie sich bei unserem Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig Angebote aus unserem Sortiment.