Übernahmeschein 4-fach, endlos 24 cm x 12", ohne laufende Nummerierung und ohne ADR-Feld 500er Karton
Beschreibung
Dieser Übernahmeschein zur Führung des Nachweises der durchgeführten Entsorgung (§§ 15, 18) ist 4-fach selbstdurchschreibend, hat ein Format von 24 cm x 12 Zoll (entspricht DIN A4), ohne laufende Nummerierung und ohne ADR-Feld. Ein Karton beinhaltet 500 Satz.
Ab 01.04.2010 ist es zwingend notwendig, die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der hier angebotenen Übernahmescheine zu dokumentieren. Dies gilt sowohl für den Übernahmeschein im Zusammenhang mit einem Befördererwechsel (§ 10 Abs. 2 Satz 3 NachwV), einer Sammelentsorgung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 NachwV) und im Zusammenhang mit Kleinmengen (§ 16 NachwV).
Auszug aus dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006:
"Bei der Verwendung eines Sammelentsorgungsnachweises oder der Nachweiserklärungen bei Entfallen der Bestätigungspflicht nach § 9 Abs. 3 Satz 2 wird der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der Übernahmescheine unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1, die im Durchschreibeverfahren als Übernahmescheinsatz zu verwenden sind, und der Begleitscheine im Sinne des § 10 geführt."
- 4-fach selbstdurchschreibend
- endlos 24 cm x 12" (24 x 30,4 cm)
- Karton á 500 Satz, mit 2-fach Abheftlochung
- ohne laufende Nummerierung
- ohne ADR-Feld

Art.-Nr.: BA0007582 15,10 € pro Karton Lieferzeit: 3-5 Tage

Art.-Nr.: 21024-2 ab 14,00 € pro Pack Lieferzeit: 1-2 Tage
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