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Gebotszeichen und ihre Bedeutung: Der Praxisguide für Unternehmen

Author: Robert Rey
Lesedauer: 7 Minuten
Veröffentlicht am: 25. Februar 2026

Ein blaues, rundes Schild mit weißem Piktogramm – auf den ersten Blick unscheinbar, in der Praxis aber entscheidend für Arbeitssicherheit und Haftungsschutz. Gebotszeichen sind keine Empfehlungen, sondern verbindliche Anweisungen. Wer sie falsch einsetzt oder ganz darauf verzichtet, riskiert nicht nur Bußgelder bei Audits, sondern auch Unfälle, die vermeidbar gewesen wären. Dieser Leitfaden erklärt, welche Gebotszeichen es gibt, wann sie Pflicht sind und wie Sie sie normgerecht im Betrieb einsetzen.

Arbeiter mit Gebotszeichen auf der Hand

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebotszeichen sind verbindlich: Sie schreiben vor, welche Schutzausrüstung oder welches Verhalten in bestimmten Bereichen erforderlich ist.
  • Erkennungsmerkmale nach DIN EN ISO 7010: Runde Form, blauer Hintergrund (RAL 5005), weißes Piktogramm mit eindeutiger M-Nummer.
  • Unterschied zu anderen Sicherheitszeichen: Gebotszeichen fordern Handlungen, Verbotszeichen untersagen sie, Warnzeichen machen auf Gefahren aufmerksam.
  • Pflicht durch Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen Gebotszeichen dort anbringen, wo die Gefährdungsbeurteilung eine Schutzmaßnahme als notwendig einstuft.

Was ist ein Gebotszeichen?

Ein Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen mit vorschreibendem Charakter. Es fordert eine bestimmte Handlung oder das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Anders als Warnzeichen, die auf Gefahren hinweisen, oder Verbotszeichen, die Handlungen untersagen, gibt ein Gebotszeichen eine positive Handlungsanweisung

Gebotszeichen "Handschutz benutzen" DIN EN ISO 7010

Erkennungsmerkmale:

  • Form: Rund
  • Farbe: Blauer Hintergrund (RAL 5005)
  • Piktogramm: Weiß, zeigt die geforderte Handlung
  • Norm: DIN EN ISO 7010

Diese Gestaltung ist international standardisiert. Ein Mitarbeiter aus Polen, Spanien oder der Türkei versteht das Zeichen sofort, auch ohne Sprachkenntnisse. Die Bedeutung eines Gebotszeichens ist damit universell: Es schützt durch klare, visuelle Kommunikation.

Direkt richtig kennzeichnen

Alle PSA-Gebote nach DIN EN ISO 7010 – in verschiedenen Größen und Materialien.

Welche Normen gelten für Gebotszeichen?

Gebotszeichen folgen der DIN EN ISO 7010 (internationale Norm) und der ASR A1.3 (deutsche Technische Regel für Arbeitsstätten). Diese Normen stellen sicher, dass Schilder überall gleich verstanden werden und ihre Bedeutung eindeutig ist.

DIN EN ISO 7010 – Internationale Standardisierung

  • Global gültig in über 60 Ländern
  • Eindeutige M-Nummern für jedes Gebotszeichen (z. B. M003, M014)
  • Regelmäßige Updates für neue Technologien und Arbeitsverfahren

ASR A1.3 – Deutsche Konkretisierung

Die ASR A1.3 legt fest, wie ISO 7010 in deutschen Betrieben umgesetzt wird. Sie besitzt Vermutungswirkung: Wer die ASR A1.3 einhält, kann in der Regel davon ausgehen, die Anforderungen zu erfüllen.

Tipp: Achten Sie beim Kauf darauf, dass die M-Nummer auf dem Schild oder in der Produktbeschreibung angegeben ist. Das garantiert Normkonformität nach DIN EN ISO 7010.

Welche Gebotszeichen gibt es?

Die DIN EN ISO 7010 umfasst über 30 Gebotszeichen – von PSA-Geboten wie Gehörschutz (M003) oder Augenschutz (M004) bis zu Verhaltensgeboten wie Hände waschen (M011). Die M-Nummer identifiziert jedes Zeichen eindeutig und erleichtert die Bestellung.

Typische Auswahl nach Arbeitsbereich:

BereichHäufig benötigte Gebotszeichen
Produktion/WerkstattGehörschutz, Augenschutz, Handschutz
Lager/LogistikWarnweste, Fußschutz, Fußgängerweg benutzen
BaustelleKopfschutz, Fußschutz, Warnweste
Labor/HygieneHandschutz, Augenschutz, Hände waschen

Sind Gebotsschilder Pflicht?

Gebotszeichen sind keine freiwillige Maßnahme – sie sorgen dafür, dass Mitarbeiter auf einen Blick erkennen, welche Schutzmaßnahmen gelten. Die rechtliche Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV). Die ASR A1.3 konkretisiert, wie Kennzeichnung auszusehen hat.

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er muss durch eine Gefährdungsbeurteilung feststellen, wo Gebotszeichen erforderlich sind. Diese Beurteilung ist zu dokumentieren und bei Änderungen zu aktualisieren (neue Maschinen, Umbauten, geänderte Prozesse).

Konsequenzen bei fehlender Kennzeichnung

  • Ordnungswidrigkeiten: können gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG  mit einer Geldbuße geahndet werden; bei behördlichen Anordnungen sind auch höhere Bußgelder möglich
  • Haftung bei Unfällen: Eine fehlende oder mangelhafte Kennzeichnung kann im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen haben
  • Betriebsunterbrechung: Behörden können Betrieb stilllegen, bis Mängel behoben sind

Wann müssen Gebotsschilder angebracht sein?

Gebotszeichen sind überall dort erforderlich, wo die Gefährdungsbeurteilung eine Schutzmaßnahme als notwendig einstuft. Die Bedeutung ergibt sich aus dem jeweiligen Gefährdungspotenzial:

Bereiche mit Kennzeichnungspflicht:

  • Maschinenbedienung: Gehörschutz, Augenschutz bei Lärm/Funkenflug
  • Gefahrstoffe: Augenschutz, Handschutz, Atemschutz je nach Stoff
  • Kranbereiche: Helmpflicht unter Kranbahnen und Hebeeinrichtungen
  • Staplerverkehr: Warnkleidung für Fußgänger in Verkehrszonen

Mitarbeiter müssen in jährlichen Unterweisungen über die Bedeutung informiert werden. Dokumentieren Sie diese Unterweisungen schriftlich – das schützt bei Audits.

Achtung: Die Berufsgenossenschaften (BG) prüfen bei Betriebsbegehungen, ob Gebotszeichen normkonform angebracht sind. Mängel führen zu Nachbesserungsauflagen mit Fristsetzung.

Wie setze ich Gebotszeichen richtig ein?

Die richtige Umsetzung entscheidet über die Wirksamkeit. Gebotszeichen müssen erkennbar, verständlich und dauerhaft sein.

Die erforderliche Größe richtet sich nach der Erkennungsweite gemäß ASR A1.3 (Tabelle 3) und der konkreten Sichtentfernung vor Ort:

  • Bei 6 m Entfernung: mindestens 200 mm 
  • Bei 10 m Entfernung: mindestens 400 mm
  • Bei 20 m Entfernung: mindestens 600–900 mm

Positionierung:

  • Sichthöhe: Auf Augenhöhe oder leicht darüber, sodass das Zeichen beim Betreten des Bereichs sofort erkennbar ist (1,5–2 m)
  • Gut sichtbar: Nicht durch Regale, Maschinen oder Türen verdeckt
  • Keine Blendung: Nicht direkt gegen Lichtquellen montieren

Wenn mehrere Gebote gelten (z. B. Helm + Warnweste + Sicherheitsschuhe), können Sie Kombi-Schilder verwenden. Achten Sie darauf, nicht zu viele Symbole zu kombinieren – erfahrungsgemäß sind drei bis vier Zeichen die Obergrenze für schnelle Erfassbarkeit.

Checkliste für die Umsetzung

  • Gefährdungsbeurteilung liegt vor und ist aktuell
  • Gebotszeichen sind an allen identifizierten Stellen angebracht
  • Größe und Platzierung entsprechen ASR A1.3
  • Schilder sind sauber, lesbar und unbeschädigt
  • Mitarbeiter wurden über die Bedeutung unterwiesen

Prüfen Sie jährlich, ob Schilder noch lesbar sind. UV-Einstrahlung und mechanische Belastung können die Lesbarkeit beeinträchtigen. Verblasste oder beschädigte Schilder sofort austauschen.

Gebotszeichen bei Aufkleber.org

Bei Aufkleber.org erhalten Sie normgerechte Gebotszeichen nach DIN EN ISO 7010 in verschiedenen Größen und Materialien. Alle Schilder sind für den Einsatz in Industrie, Logistik und Handwerk konzipiert – Je nach Ausführung UV-beständig und für den Einsatz im Innen- und Außenbereich geeignet.

Sie haben Fragen zur Auswahl oder benötigen eine individuelle Lösung? Unser Team berät Sie gerne – telefonisch oder per E-Mail. Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Kennzeichnung für Ihre Anforderungen zu finden.

Sicherheit beginnt beim Schild

Gebotszeichen für Produktion, Lager und Baustelle – robust und langlebig.

Häufig gestellte Fragen

Warum blau und rund?

Blau steht international für Gebot und Pflicht (festgelegt in ISO 3864). Die Farbe vermittelt Ruhe und Vertrauen. Dadurch werden Gebotszeichen nicht als Drohung, sondern als sachliche Anweisung wahrgenommen.
Die Rundform ist leicht erkennbar und hebt sich von rechteckigen Hinweisschildern ab. Kreise werden in der Regel vom Auge schneller wahrgenommen als Rechtecke – ein entscheidender Vorteil in hektischen Arbeitsumgebungen.

Wie oft müssen Gebotszeichen auf Beschädigungen geprüft werden?

Die ASR A1.3 schreibt kein festes Prüfintervall vor. Sie verlangt jedoch, dass Sicherheitszeichen „deutlich erkennbar und dauerhaft“ angebracht sind. In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Sichtprüfung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Verblasste, verschmutzte oder beschädigte Schilder sind umgehend auszutauschen – unabhängig vom Prüfzyklus.

Wann sind langnachleuchtende Gebotszeichen erforderlich?

Für Gebotszeichen besteht in der Regel keine Pflicht zur Nachleuchtung. Die ASR A1.3 schreibt langnachleuchtende Materialien nur für Rettungs- und Brandschutzzeichen vor – und auch nur dann, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. Gebotszeichen müssen lediglich bei ausreichender Beleuchtung (natürlich oder künstlich) erkennbar sein. In dunklen Bereichen kann Nachleuchtung dennoch sinnvoll sein.

Müssen Gebotszeichen mehrsprachig beschriftet sein?

Nein. Die Piktogramme nach DIN EN ISO 7010 sind bewusst sprachunabhängig gestaltet und international verständlich. Zusatztext ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Die einheitlichen Symbole ermöglichen es, dass Mitarbeiter aus verschiedenen Ländern die Bedeutung ohne Sprachkenntnisse erfassen. Mehrsprachige Beschriftung ist nur bei komplexen Zusatzhinweisen sinnvoll.


Bildquellen:
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