Brandschutzzeichen und ihre Bedeutung: Der Praxisguide für Unternehmen
Brandschutzzeichen kennzeichnen die Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldern, Löschschläuchen und weiteren Brandschutzeinrichtungen. Ohne korrekte Kennzeichnung finden Mitarbeiter und Einsatzkräfte die vorhandene Ausrüstung nicht schnell genug. Dieser Ratgeber erklärt, welche Brandschutzzeichen es gibt, welche Normen die Bedeutung der einzelnen Zeichen festlegen und worauf Unternehmen bei der Anbringung achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze
- Was kennzeichnen Brandschutzzeichen? Brandschutzzeichen sind quadratische Sicherheitszeichen mit rotem Hintergrund (RAL 3001 Signalrot) und weißem Piktogramm, die auf Standorte von Feuerlöscheinrichtungen hinweisen.
- Welche Normen gelten? Die maßgeblichen Normen sind DIN EN ISO 7010 (internationaler Standard) und ASR A1.3 (deutsche Umsetzung für Arbeitsstätten).
- Wer ist verantwortlich? Arbeitgeber sind nach der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, Brandschutzeinrichtungen normkonform zu kennzeichnen.
- .Welche Zeichen gibt es? Die ASR A1.3 listet sechs Brandschutzzeichen (F001–F006). Die DIN EN ISO 7010 umfasst in ihrer aktuellen Fassung darüber hinaus weitere F-Zeichen, darunter F007 (Brandschutztür), F009 (fahrbarer Feuerlöscher) und F016 (Löschdecke).
Was sind Brandschutzzeichen?
Die ASR A1.3 definiert Brandschutzzeichen als Sicherheitszeichen, die auf Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen hinweisen. Sie gehören zur Gruppe der Sicherheitskennzeichnung nach DIN EN ISO 7010 und sind in Arbeitsstätten, öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten zu finden.
Erkennungsmerkmale:
- Form: Quadratisch
- Farbe: Signalroter Hintergrund (RAL 3001) mit weißem Piktogramm (RAL 9003 Signalweiß)
- Flamme: Weiße Flamme als zusätzliches Erkennungsmerkmal nach DIN EN ISO 7010
- Kategorie: Buchstabe „F“ gefolgt von einer dreistelligen Nummer (z. B. F001 für Feuerlöscher)
Diese Gestaltung ist international standardisiert. Ein Mitarbeiter aus Polen, Frankreich oder der Türkei erkennt die Bedeutung eines Brandschutzzeichens sofort, auch ohne Sprachkenntnisse. Die Piktogramme kommunizieren sprachunabhängig und eindeutig.
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Welche Normen gelten für Brandschutzzeichen?
Zwei Normen bilden das Fundament: die DIN EN ISO 7010 als internationaler Standard und die ASR A1.3 als deutsche Umsetzung für Arbeitsstätten. Ergänzend regeln die ISO 3864 (Grundlage der Gestaltungsvorgaben von DIN EN ISO 7010), die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) und die DIN 67510 (Nachleuchtung) weitere Details.
DIN EN ISO 7010 – Internationaler Standard
- Seit 2003 veröffentlicht und in über 60 Ländern gültig; die deutsche Übernahme als DIN EN ISO 7010 erfolgte 2012
- Weist jedem Brandschutzzeichen eine eindeutige F-Nummer zu (F001 bis F006 als häufig verwendetes Kernset)
- Wird regelmäßig aktualisiert und um neue Zeichen ergänzt
- Hat die ältere DIN 4844-2 ersetzt; bei Neuanbringungen sind nur noch ISO-7010-Zeichen zulässig
ASR A1.3 – Deutsche Umsetzung
Die ASR A1.3 konkretisiert, wie DIN EN ISO 7010 in deutschen Arbeitsstätten umgesetzt wird. Sie besitzt Vermutungswirkung: Wer die ASR A1.3 einhält, kann in der Regel davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen.
Zusätzlich fordert die ASR A1.3, dass Brandschutzzeichen auch ohne Deckenbeleuchtung erkennbar bleiben. Das bedeutet: Entweder sind die Zeichen langnachleuchtend (nach DIN 67510) oder sie werden unabhängig beleuchtet.
Tipp: Achten Sie beim Kauf darauf, dass die F-Nummer auf dem Schild oder in der Produktbeschreibung angegeben ist.
Welche Brandschutzzeichen gibt es?
Die ASR A1.3 beschreibt sechs in deutschen Arbeitsstätten anzuwendende Brandschutzzeichen (F001–F006). Jedes Zeichen trägt eine eindeutige F-Nummer, die es international identifizierbar macht. Ergänzend gibt es weitere F-Zeichen nach DIN EN ISO 7010, darunter F016 (Löschdecke). Richtungspfeile sind Zusatzzeichen und keine eigenständigen F-Zeichen.
| F-Nummer | Name | Piktogramm-Beschreibung | Typischer Einsatzort |
| F001 | Feuerlöscher | Tragbarer Feuerlöscher | Flure, Arbeitsbereiche, Produktionshallen |
| F002 | Löschschlauch | Schlauch mit Hahn / Wandhydrant | Flure, Treppenhäuser, Hydrantenstellen |
| F003 | Feuerleiter | Leiter | Außenbereiche, bei fest installierten Leitern |
| F004 | Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung | Diverse Löschausrüstung | Technikräume, Lagerhallen |
| F005 | Brandmelder | Handfeuermelder | Wände in Gebäuden mit Brandmeldeanlage |
| F006 | Brandmeldetelefon | Telefon mit Flamme | Feuermeldezentralen, zentrale Meldeorte |
Hinweis zu F004: Das Zeichen „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung“ darf nicht als Sammelzeichen für beliebige Brandschutzeinrichtungen eingesetzt werden. Verwenden Sie vorrangig die spezifischen Einzelzeichen (F001, F002, F005). F004 kommt nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen zum Einsatz, wenn kein passendes Einzelzeichen existiert.
Sind Brandschutzzeichen Pflicht?
Die rechtliche Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung: § 3 Abs. 1 ArbStättV i. V. m. Anhang 1 Nr. 1.8 ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber zur Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten. Die ASR A1.3 konkretisiert in Abschnitt 5.1 Abs. (11), dass Brandschutzzeichen nach Anhang 1 zu verwenden sind.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber (in Arbeitsstätten) bzw. beim Gebäudebetreiber (in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Versammlungsstätten). Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung: Sie legt fest, wo welche Kennzeichnung erforderlich ist.
Konsequenzen bei fehlender Kennzeichnung
- Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen die ArbStättV können gemäß § 9 ArbStättV mit Geldbußen geahndet werden; die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall
- Haftung bei Unfällen: Eine fehlende oder mangelhafte Kennzeichnung kann im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen
- Betriebsstilllegung: Bei schweren Mängeln können Behörden den Betrieb stilllegen, bis die Kennzeichnung nachgerüstet ist
Wann müssen Brandschutzzeichen angebracht sein?
Brandschutzzeichen sind überall dort erforderlich, wo sich Brandschutzeinrichtungen befinden. Der Umfang ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung:
- Standorte von Feuerlöschern, Wandhydranten, Brandmeldern und weiteren Einrichtungen
- Entlang von Fluchtwegen zur Kennzeichnung der nächstgelegenen Löscheinrichtung
- In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr, in denen zusätzliche Löschmittel bereitgestellt werden
Mitarbeiter müssen über die Bedeutung der Zeichen unterwiesen werden (ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 1). Dokumentieren Sie diese Unterweisungen schriftlich.
Achtung: Die Berufsgenossenschaften prüfen bei Betriebsbegehungen, ob Brandschutzzeichen normgerecht angebracht sind. Mängel führen zu Nachbesserungsauflagen mit Fristsetzung.
Wie setze ich Brandschutzzeichen richtig ein?
Die richtige Umsetzung entscheidet über die Wirksamkeit. Brandschutzzeichen müssen erkennbar, verständlich und dauerhaft sein. Die erforderliche Größe richtet sich nach der Erkennungsweite gemäß ASR A1.3 (Tabelle 3) und der konkreten Sichtentfernung vor Ort:
- Bei 6 m Entfernung: mindestens 150 mm
- Bei 10 m Entfernung: mindestens 250 mm
- Bei 20 m Entfernung: mindestens 500 mm
Positionierung:
- Sichthöhe: Auf Augenhöhe oder leicht darüber (1,5–2 m), sodass das Zeichen beim Betreten des Bereichs sofort erkennbar ist
- Gut sichtbar: Nicht durch Regale, Maschinen oder Türen verdeckt
- Keine Blendung: Nicht direkt gegen Lichtquellen montieren
Welches Material sich eignet, hängt vom Einsatzort ab. Selbstklebende Folie eignet sich für Innenbereiche. Kunststoff- oder Aluminiumschilder sind robuster und kommen in Innen- wie Außenbereichen zum Einsatz.
Auf Fluchtwegen ohne Sicherheitsbeleuchtung können langnachleuchtende Schilder nach DIN 67510 (Klasse C) erforderlich sein. Sie speichern Umgebungslicht und bleiben bei Stromausfall sichtbar (mindestens 140 mcd/m² nach 10 Minuten, mindestens 20 mcd/m² nach 60 Minuten).
Checkliste für die Umsetzung
- Gefährdungsbeurteilung liegt vor und ist aktuell
- Brandschutzzeichen an allen identifizierten Standorten angebracht
- Größe und Platzierung entsprechen ASR A1.3
- Schilder sind sauber, lesbar und unbeschädigt
- Nachleuchtung auf Fluchtwegen geprüft (Klasse C nach DIN 67510)
- Keine Mischung von alten (DIN 4844-2) und neuen (ISO 7010) Zeichen
- Mitarbeiter wurden über die Bedeutung unterwiesen
- Jährliche Sichtprüfung eingeplant
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Häufige Fragen zu Brandschutzzeichen
Was bedeutet „langnachleuchtend“ bei Brandschutzzeichen?
Langnachleuchtende Brandschutzzeichen speichern Umgebungslicht und bleiben bei Stromausfall sichtbar. Sie müssen mindestens die Klasse C nach DIN 67510-1 erfüllen. Auf Fluchtwegen ohne Sicherheitsbeleuchtung können langnachleuchtende Schilder nach DIN 67510 (Klasse C) erforderlich sein. Voraussetzung ist, dass die Schilder im Normalbetrieb ausreichend Licht aufnehmen können; in dauerhaft dunklen Bereichen funktioniert das Prinzip nicht.
Wie oft müssen Brandschutzzeichen überprüft werden?
Die ASR A1.3 schreibt kein festes Prüfintervall vor. Sie verlangt jedoch, dass Sicherheitszeichen „deutlich erkennbar und dauerhaft“ angebracht sind. In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Sichtprüfung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Verblasste, verschmutzte oder beschädigte Schilder sind umgehend auszutauschen.
Sind alte Brandschutzzeichen nach DIN 4844-2 noch gültig?
Alte Brandschutzzeichen nach DIN 4844-2 dürfen weiterhin bestehen bleiben; ein fester Stichtag für die Umrüstung ist bisher nicht vorgeschrieben, sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die vorhandene Kennzeichnung weiterhin ausreichend und eindeutig erkennbar ist. Bei Neuanbringungen sind ausschließlich Zeichen nach DIN EN ISO 7010 zulässig. Alte und neue Zeichen sollten innerhalb eines Gebäudes nicht gemischt werden.
Dürfen Brandschutzzeichen individuell gestaltet werden?
Nein. Brandschutzzeichen müssen den Vorgaben der DIN EN ISO 7010 und der ASR A1.3 entsprechen. Individuelle Anpassungen an Form, Farbe oder Piktogramm sind nicht zulässig, da sie die internationale Verständlichkeit beeinträchtigen. Zusatzzeichen mit ergänzendem Text sind erlaubt, solange das Hauptzeichen unverändert bleibt.
Wer ist für die Überwachung der Brandschutzzeichen verantwortlich?
In Arbeitsstätten trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die normkonforme Kennzeichnung und deren Überwachung. In Mietobjekten kann die Zuständigkeit je nach Mietvertrag beim Eigentümer oder Mieter liegen. Operativ kann ein Brandschutzbeauftragter mit der regelmäßigen Kontrolle betraut werden.
Bildquellen:
©MATTHIAS BUEHNER - stock.adobe.com
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