Parken während des Ladevorgangs: Sicherheit und Haftung durch passende Beschilderung

An vielen Ladesäulen ist das Parken nur während des aktiven Ladevorgangs erlaubt. Wer ohne Ladevorgang stehen bleibt, riskiert Verwarnung oder Abschleppen, und wer einen Ladestellplatz beschildert, haftet für Fehler.
Dieser Ratgeber zeigt, welches Schild gilt, wann das Laden „endet”, was öffentlich und privat unterscheidet und worauf Betreiber bei der Haftung achten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Darf man während des Ladevorgangs an einer Ladesäule parken? Ja. Fahrzeuge dürfen am Ladestellplatz entsprechend der jeweiligen Beschilderung parken, solange sie aktiv laden.
- Und ohne zu laden? Verstößt das Fahrzeug gegen die Beschilderung, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen und das Auto abgeschleppt werden.
- Welches Schild regelt das Parken? Die Kombination aus Zeichen 314 „Parken”, dem Zusatzzeichen 1010-66 „Elektrisch betriebene Fahrzeuge” und einem weiteren Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs”.
- Bußgeld oder Blockiergebühr? Das Bußgeld ist eine behördliche Sanktion fürs Falschparken auf öffentlichem Grund. Die Blockiergebühr ist ein privates Entgelt des Ladeanbieters nach mehreren Stunden Standzeit, auch nach korrektem Laden.
- Wann ist das Parken kostenlos? Nur im Zeitfenster, bevor eine Höchstparkdauer oder die Blockiergebühr greift. Manche Kommunen befreien E-Autos zusätzlich von den Parkgebühren.
Wann ist der Ladevorgang beendet?
Hier liegt die eigentliche Grauzone. Rechtlich ist nicht geklärt, ob erkennbar Strom fließen muss oder ob das gesteckte Kabel ausreicht. Eine feste Frist, wie lange man nach dem Laden noch stehen darf, gibt es im öffentlichen Recht nicht.
Darf man an einer Ladesäule ohne Laden parken?
Nein, sofern die Beschilderung einen Ladevorgang voraussetzt, ist das Parken auf öffentlichem Grund unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet allein das Zusatzzeichen vor Ort. Die Folgen liegen auf zwei Ebenen, öffentlich-rechtlich als Ordnungswidrigkeit und vertraglich als Blockiergebühr.
Welche Rolle spielt eine defekte Ladesäule?
Ist die Ladesäule erkennbar außer Betrieb, kann ein Abschleppen unverhältnismäßig sein. Das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte das Abschleppen von einem E-Stellplatz mit seit Jahren defekter Säule für rechtswidrig (Urteil vom 18.03.2025, Az. 21 K 3886/24). Für Betreiber heißt das, Schild und funktionierende Anlage müssen zusammenpassen.
Öffentlicher und privater Parkraum: Wo gelten welche Regeln?
Ob die StVO oder das Hausrecht gilt, hängt allein davon ab, ob die Fläche öffentlich zugänglich ist. Das entscheidet, wer die Regeln festlegt und welche Folge ein Verstoß hat. Die Gegenüberstellung ordnet beide Ebenen:
| Öffentlicher Parkraum | Privater Parkraum |
|---|---|
| Rechtsgrundlage: StVO, soweit es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. | Rechtsgrundlage: Hausrecht des Betreibers |
| Regeln durch die Straßenverkehrsbehörde (§ 45 StVO) | Regeln durch Betreiber per Schild und Nutzungsbedingungen |
| Folge: Ordnungswidrigkeit, mögliches Bußgeld | Folge: Blockiergebühr oder vertragliche Vertragsstrafe |
| Amtliche Verkehrszeichen | Private Hinweis- und Parkplatzschilder |
Kostenlos ist das Parken während des Ladevorgangs nur im Zeitfenster vor Höchstparkdauer oder Blockiergebühr. Zusätzlich können Kommunen nach § 3 EmoG Parkerleichterungen gewähren, etwa reservierte Stellplätze oder eine Befreiung von den anfallenden Parkgebühren.
Diese Schilder regeln das Parken an der Ladesäule
Das Parken an der Ladesäule regelt nicht ein einzelnes Schild, sondern die Kombination aus einem Verkehrszeichen und mehreren Zusatzzeichen. Welche Kombination zulässig ist, ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung. Die Übersicht zeigt das Zusammenspiel:
| Symbol | Zeichen / Zusatzzeichen | Bedeutung |
![]() | Zeichen 314 „Parken” | Weist die Fläche als Parkplatz aus |
![]() | Zusatzzeichen 1010-66 „Elektrisch betriebene Fahrzeuge” | Reserviert den Platz für die nach Beschilderung zugelassenen Elektrofahrzeuge. |
![]() | Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” | Beschränkt das Parken auf den aktiven Ladevorgang |
![]() | Zusatzzeichen Parkscheibe | Begrenzt die Höchstparkdauer, teils nur werktags |
Ladestation richtig beschildern: Pflichten und Haftung für Betreiber
Für Betreiber zählen zwei Ebenen, die Anordnung des Schildes und die Verkehrssicherungspflicht der Anlage. Auf öffentlichem Grund darf eine Reservierung nur durch amtliche Verkehrszeichen erfolgen, die die Straßenverkehrsbehörde nach § 45 StVO auf Kosten des Betreibers anordnet. Auf Privatgrund gilt sein Hausrecht.
Beschilderung auf privatem und öffentlichem Grund
Für amtliche Verkehrszeichen gelten die Vorgaben des Verkehrszeichenkatalogs und der VwV-StVO, etwa zu Größe und Anbringungshöhe. Für private Hinweisschilder gibt es keine verbindliche Spezialnorm; üblich sind eine sichtbare Anbringung in Fahrtrichtung und ein witterungsbeständiges Material. Passende Schilder für die Ladestation gibt es fertig oder mit Wunschtext. So gehen Sie vor:
- Fläche prüfen und als öffentlich oder privat einordnen.
- Bei öffentlichem Grund die behördliche Anordnung einholen.
- Passendes amtliches Zeichen samt Zusatzzeichen wählen, keine Eigenkreationen.
- Schild in Fahrtrichtung, sichtbar und witterungsbeständig anbringen.
- Beschilderung und funktionierende Anlage dauerhaft konsistent halten.
- Anordnung und Beschilderung dokumentieren.
Verkehrssicherungspflicht und Haftung
Stellplatz, Ladekabel und Beleuchtung sollten sicher gestaltet sein. Achtung: Eine verwaiste oder irreführende Beschilderung kann im Streitfall als Versäumnis gewertet werden und die Durchsetzung scheitern lassen.
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Wer Ladestellplätze klar und amtskonform beschildert, beugt Streit und Haftungsrisiken vor. Bei Aufkleber.org finden Sie das passende Sortiment für Ladestationen, dazu Park- und Verkehrsschilder sowie Zusatzzeichen. Auch individuelle Hinweisschilder mit Wunschtext können konfiguriert werden.
Richtige Kennzeichnung für Ladestellplätze
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Häufige Fragen zum Parken während des Ladevorgangs
Brauche ich ein E-Kennzeichen, um an einer Ladesäule zu parken?
Ja. Ist der Stellplatz mit dem Zusatzzeichen 1010-66 „Elektrisch betriebene Fahrzeuge” ausgeschildert, dürfen dort nur Fahrzeuge mit dem „E“ im Kennzeichen parken. Was genau gilt, hängt aber immer von der konkreten Beschilderung vor Ort ab.
Dürfen auch Plug-in-Hybride an einer Ladesäule parken?
Ja, sofern sie ein E-Kennzeichen führen. Dieses wird nur ausgestellt, wenn der Plug-in-Hybrid die Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt, etwa eine elektrische Mindestreichweite oder einen niedrigen CO?-Ausstoß. Liegt das „E” im Kennzeichen vor, gelten dieselben Parkrechte wie für reine Elektrofahrzeuge. Die genauen Bedingungen legt das Schild vor Ort fest.
Gilt die Ladevorgang-Regel auch in Parkhäusern oder auf Firmenparkplätzen?
Das hängt vom Grundstück ab. Auf privatem Grund bestimmt der Betreiber die Regeln über sein Hausrecht und setzt sie per Schild und Nutzungsbedingungen durch. Ist der Ladepunkt öffentlich zugänglich, gilt zusätzlich die StVO, auch wenn die Fläche einem Unternehmen gehört. Maßgeblich ist dann die amtliche Beschilderung, nicht allein das Hausrecht.
Wie lange darf ich nach dem Laden noch an der Säule stehen?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis begrenzen zwei Dinge die Standzeit: ein Schild mit Höchstparkdauer und die Blockiergebühr des Ladeanbieters. Sie greift anbieterabhängig meist nach zwei bis vier Stunden und wird oft pro Minute berechnet. Nach Abschluss des Ladevorgangs sollte der Platz daher zügig freigegeben werden.
Was kann ich tun, wenn ein Verbrenner den Ladeplatz blockiert?
Das hängt vom Grundstück ab. Auf öffentlichem Grund ist es eine Ordnungswidrigkeit: Sie können den Verstoß bei der Ordnungsbehörde melden, das Verwarngeld liegt bei 55 Euro, ein Abschleppen ist je nach Lage möglich. Auf privatem Grund entscheidet der Betreiber über sein Hausrecht, etwa über eine Vertragsstrafe oder das Abschleppen.
Bildquellen:
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