Gefahrstofflager-Kennzeichnung: Pflichten, Schilder und Umsetzung

Author: Robert Rey
Lesedauer: 7 Minuten
Veröffentlicht am: 04. Mai 2026

Wer ein Gefahrstofflager betreibt, steht vor einer doppelten Aufgabe: Jedes Gebinde braucht sein Etikett, jeder Bereich seine Zeichen. Kommt die Trennung nach Lagerklassen dazu, wird aus der Pflicht schnell ein Projekt mit vielen Fragen. Welche Schilder sind wirklich erforderlich? Was gehört an die Tür, was an das Regal, und welche Stoffe dürfen überhaupt nebeneinander stehen? Dieser Ratgeber bringt Struktur in die Gefahrstofflager-Kennzeichnung.

Gefahrstofflager Kennzeichnung im Gefahrstofflager auf Fässern

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist die Rechtsgrundlage? Die Gefahrstofflager-Kennzeichnung ergibt sich aus der GefStoffV, konkretisiert durch TRGS 201, TRGS 510 und ASR A1.3.
  • Was ist die praktische Grundlage? Jede Kennzeichnungsentscheidung beruht auf der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 und einem aktuellen Gefahrstoffverzeichnis nach § 6 GefStoffV.
  • Wer ist verantwortlich? Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, kann die Umsetzung aber an Gefahrstoff- oder Sicherheitsbeauftragte delegieren.
  • Was gehört auf jedes Gebinde? Jedes Gebinde trägt GHS-Piktogramm, Signalwort sowie H- und P-Sätze nach CLP-Verordnung.
  • Welche Schilder braucht der Lagerbereich? Im Lager kommen Warn-, Verbots- und Gebotszeichen nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 zum Einsatz.
  • Wie werden unverträgliche Stoffe gelagert? Unverträgliche Gefahrstoffe werden nach Lagerklassen getrennt gelagert und entsprechend gekennzeichnet.

Wann gilt die Gefahrstofflager-Kennzeichnung?

Die TRGS 510 unterscheidet drei Formen der Aufbewahrung von Gefahrstoffen:

  • Bereithaltung: Aufbewahrung für den unmittelbaren oder alsbaldigen Gebrauch am Arbeitsplatz 
  • Bereitstellung: kurzzeitiges Aufbewahren für eine konkret vorgesehene Verwendung, in der Regel nicht länger als 24 Stunden oder bis zum darauffolgenden Werktag 
  • Lagerung: Aufbewahrung, die darüber hinausgeht

Sobald die Aufbewahrung länger dauert oder die Kleinmengen überschritten werden, gelten die Lager-Regelungen. In Verkehrswegen, Pausen-, Sanitär- und Aufenthaltsräumen ist die Lagerung nicht zulässig.

Abgrenzung zur Gefahrgutkennzeichnung

GHS und CLP-Verordnung regeln die Einstufung und Kennzeichnung im Betrieb. Für den Transport auf öffentlichen Verkehrswegen gelten ADR und GGVSEB. Beim Versand können je nach Verpackung beide Kennzeichnungen – Gefahrstoff am Gebinde und Gefahrgut am Versandstück – nebeneinander erforderlich sein.

Ist die Gefahrstofflager-Kennzeichnung Pflicht?

Werden Gefahrstoffe gelagert, ergibt sich die Kennzeichnung aus der GefStoffV, TRGS 201 und TRGS 510 – unabhängig von Größe oder Branche des Betriebs. Die konkreten Anforderungen richten sich nach Art, Menge und Einstufung der gelagerten Stoffe sowie der Gefährdungsbeurteilung. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, der die Umsetzung an Gefahrstoff- oder Sicherheitsbeauftragte delegieren kann. Grundlage jeder Entscheidung ist die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400.

Achtung: Verstöße gegen die GefStoffV können nach § 22 GefStoffV als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Schadensfall kommen zudem Regressansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 110 SGB VII in Betracht.

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Welche Kennzeichen sind erforderlich?

Die Kennzeichnung läuft auf zwei Ebenen: am Gebinde nach GHS/CLP und im Lagerbereich nach ASR A1.3 sowie DIN EN ISO 7010 in der jeweils aktuellen Fassung. Die Trennung der Lagerklassen gehört als sichtbarer Teil dazu.

Kennzeichnung am Gebinde: GHS-Piktogramme und Etiketten

Jedes Gebinde muss nach CLP-Verordnung folgende Pflichtangaben tragen:

  • Produktbezeichnung und Herstellerinformation
  • GHS-Piktogramm(e): rot umrandete Raute, schwarzes Symbol auf weißem Grund. Neun Piktogramme (GHS01 bis GHS09) decken physikalisch-chemische, Gesundheits- und Umweltgefahren ab.
  • Signalwort: „Gefahr” oder „Achtung”
  • H-Sätze: Gefahrenhinweise (z. B. „H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar”)
  • P-Sätze: Sicherheitshinweise
Beispiel: Diesel
GHS-Kraftstoffetikett Diesel für Zapfsäulen, Kanister und Fässer
So kann ein GHS-Gefahrstoffetikett für Diesel aussehen. Es trägt typischerweise mehrere Piktogramme (z. B. Flamme, Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt), das Signalwort und die zugehörigen H- und P-Sätze. Die konkrete Einstufung richtet sich nach dem Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Produkts.

Eine vereinfachte innerbetriebliche Kennzeichnung nach TRGS 201 (Piktogramm + Signalwort + H-Sätze) ist zulässig, wenn Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung vorliegen. Bei ortsfesten Behältern reicht eine Übersichtstafel im Zugangsbereich.

Kennzeichnung im Lagerbereich: Warn-, Verbots- und Gebotszeichen

Im Lagerbereich kommen nach DIN EN ISO 7010 (in der jeweils aktuellen Fassung) und ASR A1.3 vor allem diese Zeichen zum Einsatz.

Warnzeichen
BildCodeBezeichnung
Warnzeichen Warnung vor feuergefährlichen Stoffen DIN EN ISO 7010 W021
W021Warnung vor feuergefährlichen Stoffen
Warnzeichen Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen DIN EN ISO 7010 W002
W002Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen
Warnzeichen Warnung vor ätzenden Stoffen DIN EN ISO 7010 W023
W023Warnung vor ätzenden Stoffen
Verbotszeichen
BildCodeBezeichnung
Verbotszeichen Rauchen verboten DIN EN ISO 7010 P002P002Rauchen verboten
Verbotszeichen Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten DIN EN ISO 7010 P003P003Keine offene Flamme
Verbotszeichen Zutritt für Unbefugte verbotenP006Zutritt für Unbefugte verboten
Gebotszeichen
BildCodeBezeichnung
Gebotszeichen "Augenschutz benutzen" ISO 7010M004Augenschutz benutzen
Gebotszeichen "Handschutz benutzen" ISO 7010M009Handschutz benutzen
Gebotszeichen "Schutzkleidung benutzen" ISO 7010M010Schutzkleidung benutzen

Wie funktioniert die Trennung im Gefahrstofflager?

Die TRGS 510 (Abschnitt 13) regelt die Zusammenlagerung. Typische Beispiele:

  • Explosive Stoffe: müssen getrennt gelagert werden
  • Ansteckungsgefährliche Stoffe: müssen getrennt gelagert werden
  • Radioaktive Stoffe: müssen getrennt gelagert werden
  • Säuren und Laugen: müssen getrennt gelagert werden (exotherme Reaktion möglich)
  • Entzündbare Flüssigkeiten und oxidierende Stoffe: müssen ab einer gewissen Menge getrennt gelagert werden

Die Umsetzung gelingt baulich durch Sicherheitsschränke oder räumlich durch Abstand und Bereichstrennung. Eine Zusammenlagerungstabelle als Aushang im Lager hilft bei der täglichen Prüfung.

Gefahrstofflager Schritt für Schritt kennzeichnen

  • Schritt 1 – Bestandsaufnahme: Alle Gefahrstoffe mit Bezeichnung, Einstufung, Menge und Lagerort im Gefahrstoffverzeichnis erfassen. Sicherheitsdatenblatt (SDB) liegt zugrunde.
  • Schritt 2 – Lagerklassen bestimmen: Lagerklasse aus dem SDB ableiten (TRGS 510 Anhang 1) und im Verzeichnis eintragen.
  • Schritt 3 – Kennzeichnungsbedarf klären: GHS-Etiketten prüfen, Warnzeichen, Gebotszeichen und Verbotszeichen aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten, Zusammenlagerungstabelle vorbereiten.
  • Schritt 4 – Material auswählen: Schildgröße in Abhängigkeit von der Erkennungsweite nach ASR A1.3, Material nach Umgebung (innen, außen, Chemikalienkontakt), Befestigungsart (selbstklebend, Schraube, Kette).
  • Schritt 5 – Anbringen: Kennzeichen sichtbar am Zugang, an Gebinden und an Lagerklassen-Bereichen platzieren, frei von Verdeckung.
  • Schritt 6 – Dokumentation und Kontrolle: Anbringung dokumentieren, Lesbarkeit regelmäßig prüfen, Beschäftigte unterweisen. Bei Normänderungen oder Stoffwechsel Kennzeichen austauschen.

Checkliste vor der Abnahme

  • Gefahrstoffverzeichnis aktuell, mit SDB verknüpft
  • Alle Gebinde tragen GHS-Etikett mit Piktogramm, Signalwort, H- und P-Sätzen
  • Warn-, Gebots- und Verbotszeichen im Lagerbereich angebracht
  • Lagerklassen am Regal oder Raum ausgeschildert
  • Betriebsanweisung und Unterweisungsprotokolle vorhanden
  • Zugangsregelung dokumentiert

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Häufige Fragen zur Gefahrstofflager-Kennzeichnung

Müssen Gefahrstoffe im Lager unter Verschluss aufbewahrt werden?

Bestimmte Gefahrstoffe sind nach § 8 Abs. 7 GefStoffV und TRGS 510 so aufzubewahren, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Dort gehört zusätzlich das Verbotszeichen P006 „Zutritt für Unbefugte verboten”. Die Einstufung ergibt sich aus dem Sicherheitsdatenblatt.

Wie kennzeichne ich Kleinmengen außerhalb eines Lagers?

Bei kleinen Mengen genügt die Kennzeichnung des Originalgebindes mit GHS-Etikett. Die TRGS 510 kennt stoffbezogene Kleinmengengrenzen sowie eine Gesamt-Nettomasse von 1.500 kg, die außerhalb eines Lagers insgesamt nicht überschritten werden darf. Wird eine dieser Schwellen überschritten, greifen die Lager-Regelungen.

Muss die Kennzeichnung in deutscher Sprache sein?

Ja. TRGS 201 und TRGS 510 sehen eine Beschriftung in deutscher Sprache vor. Mehrsprachige Ausführungen sind zusätzlich möglich, der deutsche Text bleibt der verbindliche Bezug.

Wie lange werden Gefahrstoff-Unterlagen aufbewahrt?

Sicherheitsdatenblätter sind nach Art. 36 REACH-Verordnung mindestens zehn Jahre nach der letzten Verwendung aufzubewahren. Für das Gefahrstoffverzeichnis nach § 6 GefStoffV gibt es keine ausdrückliche Frist; empfohlen wird analog eine Aufbewahrung von zehn Jahren. Für Expositionsverzeichnisse bei CMR-Stoffen gelten nach § 14 GefStoffV längere Fristen (bis zu 40 Jahre).

Was gilt für die Gefahrstofflager-Kennzeichnung auf Baustellen?

Auch auf Baustellen gelten die TRGS 510 und die CLP-Verordnung, ergänzt durch die Baustellenverordnung. Wichtig ist die Wetterbeständigkeit (UV, Regen, Frost), weil die Schilder oft im Freien hängen. Kleinmengenregelung und Gefährdungsbeurteilung bleiben maßgeblich.


Bildquellen:
©bildwert - stock.adobe.com

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