Feuerlöscher-Prüfsiegel: Pflichten, Prüffristen und richtige Kennzeichnung

Author: Robert Rey
Lesedauer: 8 Minuten
Veröffentlicht am: 01. Juni 2026
Fachmann bei der Prüfung eines Feuerlöschers

Fehlt das Feuerlöscher-Prüfsiegel oder ist die Frist abgelaufen, gilt der Löscher im betrieblichen Nachweis als ungeprüft. Die Plakette nach DIN 14406-4 dokumentiert die wiederkehrende Fachprüfung, zeigt Prüfmonat, Prüfjahr und den nächsten fälligen Termin und dient als Nachweis gegenüber Behörden, Feuerwehr, Versicherung und Berufsgenossenschaft. Welche Fristen gelten, was die Sachkundigen prüfen und welche Plakette zum Einsatzort passt erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer muss prüfen lassen? Jeder Arbeitgeber und Betreiber mit Feuerlöschern im gewerblichen Bereich ist zur Prüfung verpflichtet.
  • Was prüft der Sachkundige? Der Sachkundige führt Sicht-, Funktions- und Innenprüfung durch und kontrolliert Löschmittel, Treibgas, Ventil, Manometer und Plombe.
  • Wie oft muss geprüft werden? Die Fachprüfung ist spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Für tragbare Feuerlöscher kommt zusätzlich eine Druck- bzw. Festigkeitsprüfung des Behälters nach Herstellerangabe hinzu, üblicherweise alle zehn Jahre.
  • Wer darf prüfen? Prüfberechtigt ist eine sachkundige oder zur Prüfung befähigte Person.
  • Was droht bei Nichtprüfung? Bei fehlender Prüfung drohen eine Ordnungswidrigkeit und mögliche Leistungskürzungen der Versicherung; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zusätzlich Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft.

Was ist das Feuerlöscher-Prüfsiegel?

Auf der Plakette erkennen Betreiber, Behörden, Feuerwehr, Versicherung und Berufsgenossenschaft den Prüfstatus des Löschers auf einen Blick. Inhalt und Aufbau sind in der DIN 14406-4 geregelt.

Diese Informationen trägt die Plakette:

  • Prüfmonat und Prüfjahr: meist als Lochung im Rand, für die Sichtkontrolle ohne Werkzeug.
  • Nächster Prüftermin: die Frist, bis zu der die nächste Fachprüfung durchgeführt sein muss.
  • Sachkundigen-Kennung: Angabe von Betrieb oder Prüfnummer der Person, die die Prüfung durchgeführt hat.
  • Zusatzhinweise: je nach Hersteller Farbcode, Typzeichen oder Hinweis auf den letzten Löschmitteltausch.

Ist die Plakette unleserlich oder fehlt sie, gilt der Löscher im betrieblichen Nachweis als ungeprüft, unabhängig vom tatsächlichen Datum der letzten Prüfung.

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Ist die Feuerlöscher-Prüfung Pflicht?

Ja. Im gewerblichen Bereich sind tragbare Feuerlöscher regelmäßig zu prüfen, sofern sie als Brandschutzmittel bereitgestellt werden. Grundlage sind DIN 14406-4, § 3 Abs. 1 ArbSchG, die BetrSichV und die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände).

Prüfpflichtig sind auch Betreiber gewerblich genutzter Immobilien, die Feuerlöscher bereitstellen. Verantwortlich sind Arbeitgeber und Betreiber. Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG durchführen, dokumentieren und die Prüfungen veranlassen.

Diese Konsequenzen drohen, wenn die Feuerlöscher-Prüfplakette abgelaufen oder fehlerhaft ist: Verstöße gegen die Prüfpflicht gelten als Ordnungswidrigkeit nach BetrSichV. Haftpflicht- und Betriebsversicherungen können ihre Leistung im Schadensfall kürzen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kommen zusätzlich Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII in Betracht.

Bei abgelaufener Prüfplakette ist die Fachprüfung unverzüglich zu beauftragen. Der Löscher darf bis zur Nachprüfung nicht als geprüft geführt werden. Bei Bedarf wird ein Ersatzlöscher im betroffenen Bereich bereitgestellt und dessen Standort schriftlich festgehalten. Nur so bleibt die Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar.

Das wird bei der Feuerlöscher-Prüfung geprüft

Die Fachprüfung nach DIN 14406-4 umfasst Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Innenprüfung sowie den Austausch von Löschmittel oder Treibgas je nach Fristenplan. Geprüft werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten: 

  • Gehäuse
  • Ventil
  • Steigrohr
  • Manometer (bei Dauerdrucklöschern)
  • Sicherungsstift
  • Plombe
  • Löschmittel
  • Treibgas
  • Schlauch
  • Düse

Prüfumfang und Prüfschritte richten sich nach Löscher- und Löschmitteltyp. Tragbare Feuerlöscher in Deutschland müssen der Normreihe DIN EN 3 entsprechen, die Leistung, Konstruktion und Kennzeichnung je Brandklasse regelt.

Was der Betreiber selbst regelmäßig prüfen muss

Zwischen den Fachprüfungen ist eine regelmäßige Sichtkontrolle durch den Betreiber vorgesehen (ASR A2.2). In der Praxis hat sich ein monatlicher oder quartalsweiser Rhythmus etabliert.

Prüfpunkte der Sichtkontrolle:

  • Plakettendatum und Fälligkeit der nächsten Prüfung
  • Manometer-Zeiger im grünen Bereich (bei Dauerdrucklöschern)
  • Plombe intakt, Sicherungsstift vorhanden
  • Gehäuse rostfrei, keine austretenden Flüssigkeiten
  • Zugang zum Löscher frei, Kennzeichnung sichtbar

Bei festgestellten Mängeln ist das Gerät aus dem Bestand zu nehmen, der Mangel im Wartungssystem zu dokumentieren und die Fachprüfung unverzüglich zu beauftragen.

Prüfplaketten für Feuerlöscher

Prüfplaketten dokumentieren die wiederkehrende Fachprüfung direkt am Feuerlöscher und zeigen Betreibern, Sachkundigen und Prüfenden auf einen Blick, ob der Löscher fristgerecht geprüft ist. Die Varianten unterscheiden sich in Beschriftung, Lochungs-Prinzip und Farbgebung – die Auswahl richtet sich nach Prüfablauf und Sichtbarkeit am Einsatzort.

VarianteFunktionTypischer Einsatz
Prüfplakette Löscher geprüft WeißBestätigt das Prüfjahr direkt sichtbar im Zentrum der PlaketteSchnelle Sichtkontrolle des letzten Prüfjahres
Prüfplakette Feuerlöscher geprüft Nächster Prüftermin WeißKlare Fälligkeitsanzeige durch RandlochungUniversell für Sicht-, Funktions- und Fachprüfung
Prüfplakette Nächster Prüftermin Feuerlöscher WeißSymbol macht die Zuordnung zum Gerätetyp eindeutigStandorte mit verschiedenen Prüfplaketten im Einsatz
Prüfplakette Feuerlöscher geprüft Rot
Hoher Kontrast, gut sichtbar auch auf großen DistanzenHallen, Lager, Außenbereiche

In der Praxis kombinieren viele Betriebe eine Plakette mit Monats- und Jahreslochung am Gerät mit dem Brandschutzzeichen F001 nach DIN EN ISO 7010 an der Halterung. So sind Prüfstatus und Standort des Löschers auf einen Blick erkennbar – ein Vorteil bei Begehungen durch Behörden, Versicherung oder Berufsgenossenschaft.

Prüfintervalle

Tragbare Feuerlöscher müssen regelmäßig durch eine sachkundige Person geprüft werden. Die folgenden Intervalle sind in der Praxis maßgeblich:

  • Spätestens alle zwei Jahre: Standard-Fachprüfung nach DIN 14406-4 mit Sicht-, Funktions- und Innenprüfung
  • Alle zehn Jahre: Druck- bzw. Festigkeitsprüfung des Behälters nach Herstellerangabe
  • Monatlich oder quartalsweise: Sichtkontrolle durch den Betreiber (Plakette, Manometer, Plombe, Zugang)
  • Sofort nach Einsatz oder Teilentleerung: Wartung und Neubefüllung durch den Sachkundigen
  • Verkürzte Intervalle: in Werkstätten, Außenbereichen, Feuchträumen oder bei korrosiver Atmosphäre – die genaue Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung

Maßgeblich für die nächste Prüfung ist immer der Prüfmonat auf der Plakette. Wer Termine vier bis sechs Wochen vor Ablauf plant, hat genug Puffer für Ersatzbeschaffung oder Reparatur.

Häufig übersehen – diese Punkte fallen bei Prüfung und Kennzeichnung oft durch

  • Verdeckte Standortkennzeichnung: Das Brandschutzzeichen F001 nach DIN EN ISO 7010 wird von Regalen, Schränken oder Pflanzen verdeckt – der Löscher ist im Notfall nicht auffindbar.
  • Unleserliche Plakette: Sonneneinstrahlung, Staub oder Feuchtigkeit machen die Prüfplakette unlesbar. Im betrieblichen Nachweis gilt der Löscher damit als ungeprüft.
  • Sichtkontrolle nicht dokumentiert: Die monatliche Sichtprüfung durch den Betreiber findet statt, wird aber nicht schriftlich festgehalten und fehlt damit im Prüfnachweis.
  • Werksprüfung mit Fachprüfung verwechselt: Die werkseitige Inbetriebnahme-Kennzeichnung dokumentiert das Auslieferungsdatum, ersetzt aber nicht die wiederkehrende Fachprüfung nach DIN 14406-4.
  • Verkürzte Fristen in rauen Umgebungen vergessen: In Werkstatt, Außenbereich oder Feuchtraum können kürzere Intervalle erforderlich sein – die Gefährdungsbeurteilung wird aber oft nicht angepasst.
  • Richtungspfeil fehlt: Ist der Löscher vom Standort des Brandschutzzeichens aus nicht direkt sichtbar, ergänzt nach ASR A1.3 ein Zusatzzeichen mit Richtungspfeil das Brandschutzzeichen F001 – wird häufig weggelassen.
  • Zugang versperrt: Material, Paletten oder geparkte Geräte vor dem Löscher machen den Standort im Ernstfall unbrauchbar.

Feuerlöscher-Prüfsiegel bei Aufkleber.org

Nach jeder Fachprüfung gehört eine aktuelle Prüfplakette an den Feuerlöscher. Bei Aufkleber.org finden Sie Jahres- und Mehrjahresprüfplaketten sowie individuell bedruckte Plaketten. Das Sortiment reicht von kompakten Varianten für gut zugängliche Innenbereiche bis zu kontraststarken Plaketten für Werkstatt, Lager oder Außenmontage.

Prüfplaketten für den Feuerlöscher

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Häufige Fragen zur Feuerlöscher-Prüfung

Darf ich die Prüfplakette selbst erneuern? 

Nein. Die Prüfplakette dokumentiert die durchgeführte Fachprüfung und wird daher im Anschluss von der prüfenden Person angebracht. Eine eigenmächtige Erneuerung ohne tatsächliche Prüfung entwertet die Dokumentation und kann im Schadensfall als Organisationsverschulden gewertet werden.

Was passiert, wenn die Feuerlöscher-Prüfplakette abgelaufen ist oder fehlt? 

Der Feuerlöscher gilt im betrieblichen Nachweis als ungeprüft. Die Fachprüfung ist unverzüglich zu beauftragen. Möglich sind eine Ordnungswidrigkeit nach BetrSichV, Leistungskürzungen der Versicherung sowie – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII. Als Zwischenlösung bietet sich ein Ersatzlöscher an, dessen Standort dokumentiert wird.

Braucht ein neu gekaufter Feuerlöscher bereits eine Prüfplakette? 

Nein, nicht zusätzlich. Die werkseitige Hersteller- bzw. Inbetriebnahme-Kennzeichnung dient bis zur ersten Fachprüfung als Nachweis. Die Prüfplakette bringt die sachkundige Person bei der ersten Fachprüfung an – diese erfolgt nach DIN 14406-4 spätestens zwei Jahre nach Erstinbetriebnahme. Datum und Werkskennzeichnung gehören direkt ins betriebliche Wartungssystem, damit die Frist nachvollziehbar bleibt.

Gibt es einen Feuerlöscher-TÜV?

Einen Feuerlöscher-TÜV im klassischen Sinn gibt es nicht. Tragbare Feuerlöscher werden nicht vom TÜV geprüft, sondern von einer sachkundigen Person nach DIN 14406-4 oder einer zur Prüfung befähigten Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV – meist über einen Brandschutz-Fachbetrieb. Der Begriff „Feuerlöscher-TÜV” hat sich im Alltag eingebürgert, ist aber keine offizielle Bezeichnung.


Bildquellen:
©RioPatuca Images - stock.adobe.com

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