DGUV-V3-Prüfung: Pflichten, Ablauf und Prüffristen im Überblick

Author: Robert Rey
Lesedauer: 8 Minuten
Veröffentlicht am: 17. März 2026
Elektriker bei der Prüfung elektronischer Anlagen

Die DGUV-V3-Prüfung ist die regelmäßige Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. In der Praxis herrscht bei vielen Betrieben Unsicherheit, welche Pflichten genau gelten, welche Fristen einzuhalten sind und wer die DGUV-V3-Prüfung durchführen darf. Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen: von der gesetzlichen Grundlage über den Prüfablauf bis zur Dokumentation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer muss prüfen lassen? Die DGUV-V3-Prüfung ist für jeden Betrieb mit elektrischen Betriebsmitteln verbindlich. Sie gilt seit Mai 2014 (vormals BGV A3).
  • Was wird geprüft? Ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel sowie stationäre und nicht stationäre elektrische Anlagen werden regelmäßig kontrolliert.
  • Wie oft wird geprüft? Je nach Betriebsmittel und Gefährdungsbeurteilung liegen die Prüffristen zwischen 3 Monaten und 4 Jahren.
  • Wer darf prüfen? Nur befähigte Personen gemäß TRBS 1203 dürfen die Prüfung durchführen.
  • Was droht bei Nichteinhaltung? Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft gegen den Arbeitgeber nach § 110 SGB VII sowie Leistungskürzungen durch private Haftpflicht- oder Betriebsversicherungen sind möglich.

Was ist die DGUV-V3-Prüfung?

Die DGUV-V3-Prüfung (früher BGV A3) ist die nach DGUV Vorschrift 3 vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die zugrunde liegende Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelt den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen in gewerblichen Unternehmen. Die Vorschrift gilt seit Mai 2014 und ist inhaltlich identisch mit der Vorgängerregelung BGV A3.

Hintergrund und Einordnung:

  • DGUV: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, gegründet am 01.06.2007 durch Zusammenlegung von HVBG und BUK.
  • DGUV Vorschrift 3: Gilt für gewerbliche Unternehmen (Berufsgenossenschaften). Für die öffentliche Hand (Unfallkassen) gilt die inhaltlich identische DGUV Vorschrift 4.
  • Gesetzliche Grundlage: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet den übergeordneten rechtlichen Rahmen.
  • Verweisungsnormen: DIN EN 50699 (VDE 0702:2021-05) für Wiederholungsprüfungen; DIN EN IEC 62638 (VDE 0701:2022-04) für Prüfungen nach Instandsetzung und Änderung.
  • Ziel: Schutz der Beschäftigten vor Gefahren durch elektrischen Strom: Stromschlag, Kurzschluss und Brand. Gerade der Brandschutz im Betrieb hängt eng mit dem Zustand elektrischer Anlagen zusammen.

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Ist die DGUV-V3-Prüfung Pflicht?

Ja, die DGUV-V3-Prüfung ist eine verbindliche berufsgenossenschaftliche Vorschrift und keine freiwillige Maßnahme. Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 3 Abs. 1 ArbSchG und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3, § 14). Jedes Unternehmen, das elektrische Betriebsmittel einsetzt, ist zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet, unabhängig von Größe oder Branche.

Auch Betreiber gewerblich genutzter Immobilien, die elektrische Anlagen betreiben oder Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, können prüfpflichtig sein. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, der die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren muss.

Verstöße gegen die Prüfpflicht können als Ordnungswidrigkeit nach § 25 BetrSichV mit Bußgeldern geahndet werden. Im Schadensfall können Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII entstehen; private Versicherungen können Leistungen einschränken. Bei Personenschäden drohen zudem strafrechtliche Verfahren nach § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) oder § 222 StGB (fahrlässige Tötung).

Achtung: Fehlende Prüfprotokolle und Dokumentation können im Schadensfall als Organisationsverschulden gewertet werden; die haftungsrechtlichen Folgen können weitreichend sein.

Was wird bei der DGUV-V3-Prüfung geprüft?

Die DGUV-V3-Prüfung umfasst alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in einem Unternehmen. Geprüft werden sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Geräte sowie stationäre und nicht stationäre Anlagen. Für Betriebe mit Lagerbereichen spielt neben der Elektroprüfung auch die korrekte Lagerkennzeichnung eine Rolle.

Ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind alle Geräte, die während des Betriebs einfach bewegt werden können. Ortsfeste Betriebsmittel sind fest installierte oder schwer bewegliche Geräte. Der Unterschied bestimmt die Prüffristen und das Prüfverfahren.

KategorieBeispiele
OrtsveränderlichElektrowerkzeuge, PC, Laptop, Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen
OrtsfestDurchlauferhitzer, fest angeschlossene Klimageräte
Stationäre AnlagenSchaltanlagen, fest installierte Stromverteiler
Nicht stationäre AnlagenBaustromverteiler, mobile Anlagen mit Schutzmaßnahmen

Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DIN EN 50699 (VDE 0702) gliedert sich in drei Schritte:

  • Sichtprüfung: Äußere Beschädigungen an Kabeln, Steckern und Gehäuse erkennen. Fehlende Kennzeichnungen oder unsachgemäße Installationen werden dokumentiert.
  • Messung: Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand und Berührungsstrom werden mit kalibrierten Prüfgeräten gemessen. Die Prüfnorm DIN EN 50699 (VDE 0702) gilt seit 01.06.2021 für Wiederholungsprüfungen.
  • Funktionsprüfung: Schutzeinrichtungen, Not-Aus-Schalter und Schutzschalter werden auf korrekte Funktion geprüft.

Grenzwerte nach Schutzklasse:

MessgrößeSchutzklasse ISchutzklasse II
Isolationswiderstand≥ 1 M?≥ 2 M?
Schutzleiterwiderstand≤ 0,3 ? (Zuleitung bis ca. 5 m; bis max. 1 ? bei längeren Kabeln)– (kein PE)
Berührungsstrom≤ 3,5 mA≤ 0,25 mA

Nach bestandener Prüfung wird ein Prüfprotokoll mit allen Messwerten erstellt und eine Prüfplakette am Gerät angebracht. Für Kabel und Leitungen eignen sich spezielle Kabelprüfplaketten.

Welche Prüffristen gelten nach DGUV Vorschrift 3?

Die in der folgenden Tabelle genannten Fristen sind Richtwerte gemäß DGUV Information 203-070 und können durch die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden.

Betriebsmittel / AnlageEinsatzortPrüffrist
Ortsveränderliche BetriebsmittelBüro24 Monate (bei Fehlerquote > 2 % Verkürzung erforderlich)
Ortsveränderliche BetriebsmittelWerkstatt / Produktion6 Monate
Ortsveränderliche BetriebsmittelBaustelle3 Monate
Ortsfeste BetriebsmittelAllgemein12 Monate
Ortsfeste AnlagenAllgemeinBis 4 Jahre
Ortsfeste AnlagenFeuchträume / Labore12 Monate
FI-Schalter (RCD)Alle1 Monat (Nutzertest per Prüftaste); formale Wiederholungsprüfung durch befähigte Person im Rahmen der Anlagenprüfung

Die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV § 3 bestimmt Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist individuell. Faktoren wie Umgebungsbedingungen (Staub, Feuchtigkeit), Nutzungsintensität und die Fehlerquote fließen in die Bewertung ein.

Wie läuft eine DGUV-V3-Prüfung ab?

Die DGUV-V3-Prüfung folgt einem strukturierten Ablauf von der Bedarfsermittlung bis zur Dokumentation. 

  • Schritt 1 – Bedarfsermittlung: Alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen im Betrieb erfassen und den Prüfbedarf anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln.
  • Schritt 2 – Vorbereitung: Zugänglichkeit der Geräte und Anlagen sicherstellen. Dokumentation vorheriger Prüfungen, Schaltpläne und Bedienungsanleitungen bereithalten.
  • Schritt 3 – Durchführung: Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung durch die befähigte Person. Vor Beginn der Arbeiten an elektrischen Anlagen gelten die 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik. Alle Messwerte und Ergebnisse werden erfasst.
  • Schritt 4 – Dokumentation: Prüfprotokoll erstellen mit Messwerten, Prüfergebnissen, festgestellten Mängeln sowie Name und Qualifikation des Prüfers. Das Protokoll ist die zentrale Grundlage für den Nachweis ordnungsgemäßer Prüfung.
  • Schritt 5 – Kennzeichnung: Prüfplakette am Gerät anbringen mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin. Die Plakette zeigt auf einen Blick, ob das Gerät aktuell geprüft ist.
  • Schritt 6 – Mängelbeseitigung: Festgestellte Mängel umgehend beheben oder das Gerät außer Betrieb nehmen. Typische Mängel sind defekte Schutzleiter, beschädigte Kabel und fehlende Kennzeichnungen. Bei einer Fehlerquote über 2 % müssen die Prüfintervalle verkürzt werden.

Checkliste: Vorbereitung der DGUV-V3-Prüfung

  • Bestandsaufnahme aller prüfpflichtigen Betriebsmittel durchführen
  • Vorherige Prüfprotokolle bereithalten
  • Zugänglichkeit aller Geräte und Anlagen sicherstellen
  • Befähigte Elektrofachkraft beauftragen
  • Prüffristen im Überwachungssystem dokumentieren

Prüfkennzeichnung nach DGUV V3 bei Aufkleber.org

Nach jeder bestandenen DGUV-V3-Prüfung gehört eine geeignete Prüfplakette an das geprüfte Gerät. Prüfplaketten sind Teil der Sicherheitskennzeichen am Arbeitsplatz und dokumentieren das Prüfergebnis und den nächsten Prüftermin auf einen Blick. Bei Aufkleber.org finden Sie Prüfplaketten und Kabelprüfplaketten, die für die Kennzeichnung nach DGUV Vorschrift 3 geeignet sind.

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Häufige Fragen zur DGUV-V3-Prüfung

Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?

Die Prüfung darf nur eine befähigte Person gemäß TRBS 1203 durchführen. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung, ausreichende Berufserfahrung in der Errichtung oder Instandhaltung elektrischer Anlagen und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Für besondere Prüfaufgaben – etwa bei explosionsgeschützten Betriebsmitteln – können zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) hinzugezogen werden.

Was kostet eine DGUV-V3-Prüfung?

Die Kosten hängen von der Geräteanzahl, der Anlagengröße und dem beauftragten Dienstleister ab. Marktübliche Preisspannen liegen bei ca. 3–8 € pro ortsveränderlichem Gerät und bei ca. 40–500 € für Maschinen und Installationen. Sammelprüfungen, regelmäßige Wartung und eine effiziente Organisation der Prüftermine können die Kosten je Gerät senken.

Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?

Festgestellte Mängel werden im Prüfprotokoll dokumentiert und dem Betreiber gemeldet. Das betroffene Betriebsmittel muss außer Betrieb genommen werden, bis die Mängel behoben sind. Nach der Behebung ist eine Nachprüfung durch eine befähigte Person erforderlich. Erst nach bestandener Nachprüfung erhält das Gerät eine neue Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin.


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