DGUV Prüfungen 2027: Welche Prüfungen anstehen und was sich ändert

Author: Robert Rey
Lesedauer: 9 Minuten
Veröffentlicht am: 13. August 2026
Elektrofachkraft prüft elektrische Anlage mit Messgerät bei einer DGUV-Prüfung 2027

Prüffristen richten sich nicht nach dem Kalenderjahr, sondern nach dem Tag der letzten Prüfung. Deshalb entscheidet sich schon jetzt, welche DGUV Prüfungen 2027 fällig werden – und wird eine Frist überzogen, beanstandet der Unfallversicherungsträger das bei der nächsten Betriebsbegehung.

Dieser Überblick ordnet die Prüffristen für elektrische Betriebsmittel und die übrigen Arbeitsmittel, klärt den Stand der angekündigten Vereinfachung und zeigt, wie Prüfplan, Dokumentation und Prüfkennzeichnung zusammenpassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Welche DGUV-Prüfungen stehen 2027 an? Fällig wird, was nach der letzten Prüfung in die Frist läuft – bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln nach sechs Monaten, bei ortsfesten Anlagen nach vier Jahren.
  • Woraus ergibt sich die Prüfpflicht? Aus der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3, wobei die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung folgen und nicht aus einem festen Kalender.
  • Wer darf die Prüfung durchführen? Eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203; unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft Sicht- und Funktionskontrollen übernehmen.
  • Ändern sich die Prüfpflichten 2027? Nein – die Bundesregierung hat am 15. Juli 2026 eine Vereinfachung angestoßen, ein Rechtstext liegt bisher aber nicht vor.
  • Ist eine Prüfplakette vorgeschrieben? Vorgeschrieben ist der Nachweis der Prüfung; die Plakette am Gerät ist davon die praktikabelste Form, aber keine Pflicht.

Was ist eine DGUV-Prüfung?

„DGUV-Prüfung” ist kein einheitlicher Rechtsbegriff – gemeint sind je nach Arbeitsmittel unterschiedliche wiederkehrende Prüfungen. Die DGUV Information 203-071 zu wiederkehrenden Prüfungen fasst darunter alles, was den ordnungsgemäßen Zustand eines Arbeitsmittels in festgelegten Abständen belegt.

Die DGUV Vorschrift 3 betrifft ausschließlich elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Leitern, Regalanlagen, Krane, Flurförderzeuge, Feuerlöscher und persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz laufen über eigene Regelwerke, aber über dieselbe Betreiberpflicht. Verantwortlich ist der Unternehmer, prüfen muss eine befähigte Person.

Vier Begriffe werden im Betriebsalltag regelmäßig verwechselt:

  • Prüfung: Ist-Zustand ermitteln, mit dem Soll vergleichen, die Abweichung bewerten
  • Wartung: Funktionsfähigkeit erhalten – reinigen, schmieren, nachstellen, Verschleißteile tauschen
  • Inspektion: Zustand feststellen und beurteilen, meist per Sicht-, Funktions- oder Messkontrolle
  • Instandsetzung: den Sollzustand wiederherstellen, wenn die Prüfung einen Mangel ergeben hat

Wer die Unterschiede zwischen Instandhaltung, Wartung und Inspektion sauber trennt, ordnet auch die Fristen richtig zu – gewartet wird nach Bedarf, geprüft nach Frist.

Welche Vorschriften bestimmen die Prüfungen 2027?

Nach § 5 DGUV Vorschrift 3 wird vor der ersten Inbetriebnahme geprüft, nach Änderung oder Instandsetzung – und wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen.

RegelwerkVerbindlichkeitWas es regelt
BetriebssicherheitsverordnungverpflichtendPrüfpflicht für Arbeitsmittel, Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung
TRBS 1201 (Ausgabe März 2019, zuletzt geändert 2025) VermutungswirkungPlanung, Organisation und Durchführung der Prüfungen
DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungenverbindlich für MitgliedsbetriebePrüfanlässe und Richtwerte für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Informationen 203-071 und 203-072Praxishilfe, keine RechtsnormOrganisation, Dokumentation, Kennzeichnung
DIN EN 50678 (VDE 0701), DIN EN 50699 (VDE 0702), DIN VDE 0105-100anerkannte Regeln der TechnikWie geprüft wird – nicht ob

Die Fristen legt der Unternehmer fest, gestützt auf die Gefährdungsbeurteilung. Wer prüfen darf, regelt die TRBS 1203: eine einschlägige elektrotechnische Ausbildung, mindestens ein Jahr Erfahrung mit Errichtung, Zusammenbau oder Instandhaltung entsprechender Arbeitsmittel und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft einfache Sicht- und Funktionskontrollen übernehmen. Eigenverantwortliche Messungen, die Bewertung von Schutzmaßnahmen und die Freigabe nach der Prüfung bleiben der Elektrofachkraft vorbehalten.

Welche Prüfungen stehen 2027 an?

Fällig wird, was nach der letzten Prüfung in die Frist läuft. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel nennen die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 diese Werte:

PrüfobjektRichtwert / FristPrüfer
Ortsveränderliche Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, bewegliche Leitungen6 Monate, auf Baustellen 3 Monate; maximal 1 Jahr (Baustelle, Werkstatt) bzw. 2 Jahre (Büro)Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Messgeräten
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 JahreElektrofachkraft
Anlagen in Betriebsstätten und Räumen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700)1 JahrElektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen1 Monat, auf WirksamkeitElektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Messgeräten
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen6 Monate, Prüfeinrichtung betätigenBenutzer
Dieselben Schutzschalter in nichtstationären Anlagentäglich, Prüfeinrichtung betätigenBenutzer

Der Prüfkalender endet nicht bei der Elektrik. Diese Arbeitsmittel laufen über eigene Regelwerke, aber im selben Jahresrhythmus:

PrüfobjektRegelwerkÜbliches IntervallPrüfer
Leitern und TritteDGUV Information 208-016, § 14 BetrSichVjährlich, zusätzlich Sichtkontrolle vor Benutzungbefähigte Person
RegalanlagenDGUV Information 208-043, DIN EN 15635wöchentliche Sichtkontrolle, jährliche Inspektionunterwiesene bzw. sachkundige Person
KraneAnhang 3 BetrSichV, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-001 mindestens jährlich, je nach Kranart und Betriebsalter weitere Prüfungen befähigte Person, teils zusätzlich Prüfsachverständiger 
FlurförderzeugeDGUV Vorschrift 68jährlichbefähigte Person
FeuerlöscherDIN 14406-4, DGUV Information 205-040 alle 2 Jahresachkundige Person
PSA gegen AbsturzDGUV Regel 112-198mindestens jährlich, nach Sturzereignis sofortsachkundige Person
Tore und TorantriebeDGUV Information 208-022, DIN EN 12453 und 12635jährlichsachkundige oder befähigte Person

Diese Werte strukturieren die Jahresplanung, ersetzen die Gefährdungsbeurteilung aber nicht. Die TRBS 1201 nennt als Kriterien für die Fristlänge unter anderem Beanspruchung, Häufigkeit und Dauer der Nutzung, Aufstellungs- und Umgebungsbedingungen sowie Herstellerhinweise. Feuchtigkeit, Staub, Korrosion, Öle und Säuren verkürzen die Frist, ein trockenes Büro verlängert sie.

Gut zu wissen: Die Frist bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln lässt sich verlängern – aber nur bei einer Fehlerquote von höchstens 2 %. Bei Büro-Bedingungen: maximal 2 Jahre, bei Werkstatt und Baustelle: maximal 1 Jahr.

Ändern sich die Prüfpflichten 2027?

Nein. Nach aktuellem Stand nicht. Für 2027 gelten weiterhin die bestehenden Vorgaben aus Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3.

Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2026 weitere Entlastungen beschlossen und die Selbstverwaltung gebeten, die Prüfpflicht für elektrische Anlagen mit einem gefährdungsorientierteren Ansatz zu überarbeiten. Die DGUV hat zwei Tage später bestätigt, dass sie mit der Überarbeitung begonnen hat. Ein Termin für das Inkrafttreten ist nicht veröffentlicht.

Was die Überarbeitung nach dem heutigen Stand erfassen soll:

  • Erfasst: elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach den DGUV Vorschriften 3 und 4, absehbar mit Entlastung in trockenen Bereichen mit geringer Beanspruchung
  • Nicht erfasst: Küchen, Spülküchen sowie feuchte und heiße Umgebungen
  • Unverändert: überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge und Druckbehälter, die einem eigenen Rechtsregime folgen
  • Nicht vorgesehen: eine Abschaffung der Prüfpflicht – das Schutzniveau soll gewahrt bleiben

Ändern Sie Ihre Prüfintervalle also nicht vorschnell, solange kein Rechtstext veröffentlicht ist. Den Spielraum gibt es ohnehin schon heute: Die DGUV verweist selbst darauf, dass Unternehmer die Intervalle auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung bedarfsgerecht festlegen können – bei einer Kaffeemaschine im Büro rechtfertigt die geringe Beanspruchung längere Fristen als in der Werkstatt.

Gut zu wissen: Die Debatte um die Prüfplakette ist nicht die Frage, ob geprüft werden muss. Der Nachweis der erfolgten Prüfung bleibt in jedem Fall erforderlich.

Wie plane ich die Prüfungen für 2027?

Grundlage der Jahresplanung ist ein Prüfkataster, in dem Bestand, Frist, Prüfer und letztes Prüfdatum je Arbeitsmittel zusammenlaufen. Die BG ETEM stellt dafür ein Muster bereit. Gleichartige Arbeitsmittel dürfen Sie zu Gruppen zusammenfassen, wenn Prüfumfang und Frist identisch sind. Wie eine Prüfung im Detail abläuft, steht im Ratgeber zur DGUV V3 Prüfung.

In fünf Schritten zum Prüfplan 2027

  1. Erfassen: alle Arbeitsmittel und Anlagen mit Bezeichnung, eindeutiger Inventarnummer, Standort und Anschaffungsdatum aufnehmen.
  2. Gruppieren: nach Beanspruchung sortieren – Büro und Verwaltung getrennt von Werkstatt, Küche und Außenbereich.
  3. Zuordnen: letztes Prüfdatum eintragen, Frist aus Gefährdungsbeurteilung und Richtwert festlegen.
  4. Bündeln: die Fälligkeiten 2027 zu Terminblöcken zusammenziehen und je Block eine Zuständigkeit benennen.
  5. Fortschreiben: nach jeder Prüfung Ergebnis dokumentieren und die nächste Fälligkeit mit Monat und Jahr direkt eintragen.

Bei Instandsetzung oder Standortwechsel bewerten Sie die Fälligkeit neu – das schützt davor, dass ein Gerät nach der Reparatur mit einer veralteten Frist weiterläuft.

Checkliste: Dokumentation und Kennzeichnung

Nach § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung zeichnen Sie das Prüfergebnis auf und bewahren es bis zur nächsten Prüfung auf. Elektronische Archivierung ist zulässig.

  • Prüfprotokoll: Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der befähigten Person
  • Zuordnung: Protokoll über Inventarnummer eindeutig mit dem Arbeitsmittel verknüpft
  • Verfügbarkeit: Nachweis dort greifbar, wo das Arbeitsmittel eingesetzt wird
  • Kennzeichnung: Plakette mit Prüfdatum oder nächstem Prüftermin, Jahr und prüfender Stelle – lesbar und unbeschädigt
  • Zuständigkeit: Verantwortliche für Nachprüfung und Mängelbeseitigung sind benannt

Die Plakette ersetzt das Prüfprotokoll nicht. Sie ist eine mögliche Form des Nachweises neben Stempelung oder Kopie der Prüfaufzeichnung – und im Betriebsalltag die schnellste. Welche Prüfplaketten für das Prüfjahr 2027 infrage kommen, hängt vom Intervall ab.

Prüfkennzeichnung für 2027 bei Aufkleber.org

Wer den Prüfplan für 2027 auf Basis der geltenden Fristen aufstellt, bleibt handlungsfähig – auch dann, wenn die angekündigte Vereinfachung später greift. Die Arbeit an Kataster und Dokumentation ist in beiden Fällen dieselbe.

Genau hier setzen wir an: Bei Aufkleber.org erhalten Sie Jahres- und Mehrjahresprüfplaketten, DGUV-Prüfplaketten für Leitern, Gerüste und elektrische Geräte sowie Inventar- und Bestandsaufkleber. Wir drucken ab einem Stück, auch in Sonderformaten und mit Ihrem Wunschtext.

Prüfplaketten für 2027 schon zur Hand?

Von der Jahresplakette bis zur DGUV-Ausführung für Leitern und Regale – die passende Kennzeichnung finden Sie bei uns.

Häufige Fragen zu DGUV-Prüfungen 2027

Was passiert, wenn eine Prüffrist überschritten wird?

Holen Sie die Prüfung unverzüglich nach und dokumentieren Sie den Grund. Bei einer Betriebsbegehung führt eine überzogene Frist zur Beanstandung, ein Verstoß gegen die Prüfpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Gegenüber dem Versicherer verschlechtert eine fehlende Dokumentation die Position im Schadensfall erheblich.

Dürfen wir die Prüfungen selbst durchführen oder brauchen wir einen Dienstleister?

Beides ist zulässig. Entscheidend ist, dass die prüfende Person die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllt und geeignete Messmittel zur Verfügung stehen. Für die Entscheidung zählen Zahl und Streuung der Arbeitsmittel, eine Elektrofachkraft im Haus und der Aufwand für Kalibrierung. Die Organisationsverantwortung bleibt in jedem Fall beim Unternehmer.


Bildquellen:
©Ivan - stock.adobe.com

Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Passende Kategorien im Shop:

Keine Angebote mehr verpassen!

Melden Sie sich bei unserem Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig Angebote aus unserem Sortiment.

Kundenservice OLShop AG

Sie haben Fragen? Unser Team ist für
Sie da!

+49 3591 67740
info@aufkleber.org
Kontaktformular
OLShop AG Logo
Fragen